Bühne des Kapitels / Moduls
Begriffe, theoretische Bezüge und praktische Implikationen
1. Grundlagen der Extremismusprävention
Inhalt des Kapitels / Moduls
Extremismusprävention als Dialog
Das Dialogerfordernis im Arbeitsfeld der Extremismusprävention begründet sich in dreifacher Hinsicht:
Erstens – Dialog zur Abstimmung von Maßnahmen
Angesichts der vielfältigen Akteurinnen und Akteure, die mittelbar und unmittelbar mit der Kontrolle des Extremismusphänomens betraut und in den unterschiedlichen (universell-, selektiv- und tertiär-)präventiven Handlungsfeldern tätig sind, bedarf es eines umfassenden Austauschs. Wesentliches Ziel ist hier die Abstimmung der in der Regel parallel laufenden Maßnahmen und Interventionen. Diese Notwendigkeit wird ganz offensichtlich im Handlungsfeld der indizierten Prävention im Zusammenhang mit Ausstiegsprozessen. Hier greifen häufig parallel Maßnahmen der Repression (Strafverfolgung/Strafvollzug) und Prävention (Ausstiegshilfeangebote), die einer engen, fallbezogenen Abstimmung zwischen Strafverfolgungsbehörden und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen bedürfen.
Zweitens – Dialog als Instrument der Lebensweltorientierung
Um der Anforderung einer Lebensweltorientierung genügen zu können, bedarf es eines offenen Dialogs, um die dem extremistischen Geschehen jeweils unterlegten Motive und Weltsichten erschließen zu können. Dass dies eine große Herausforderung ist, muss nicht betont werden, denn die Kommunikation mit extremistischen Akteurinnen bzw. Akteuren und Milieus ist in der Regel sehr von einem strategisch-taktischen Kalkül der Dialogpartnerinnen und -partner beeinflusst. Hier bedarf es situativ und auf den jeweiligen Fall ausgerichteter Kommunikationsstrategien.
Drittens – Dialog als Instrument der Konflikttransformation
Anknüpfend an den Allgemeinbefund, dass einem Radikalisierungsgeschehen gesellschaftliche Konflikte zugrunde liegen, die von den verschiedenen extremistischen Gruppierungen ideologisch aufgeladen bzw. gedeutet werden, um die Konflikte so für die Verfolgung der eigenen Interessen zu instrumentalisieren, bedarf es Austauschplattformen für die am jeweiligen Konflikt beteiligten gesellschaftlichen Gruppierungen.
Über einen transparenten, offenen Dialog sollten Radikalisierung treibende und damit potenziell die verschiedenen Extremismen befeuernde Konflikte transformiert werden. Ein sozialer Protest und ein entsprechendes Radikalisierungsgeschehen sollte immer als Frühwarnindikator betrachtet werden – spätestens dann, wenn sie sich parallel in unterschiedlichen Gruppen und Milieus abbilden. Protest sollte als Aufruf an die Gesellschaft, an die politischen Verantwortungsträger ernst genommen werden, sich der zugrunde liegenden Konflikte zu widmen. Wird dieser Ruf ignoriert, so wird er unweigerlich lauter– möglicherweise bis hin zu Gewalthandlungen, im Extremfall gar in Gestalt von Terroranschlägen ganz im Sinne des anarchistischen Konzepts der „Propaganda der Tat" aus dem 19. Jahrhundert.22) Hieraus folgt aus konflikttheoretischer Perspektive die praktische Notwendigkeit, die jedem Konflikt unterliegende sichtbare und unsichtbare Dimension zu berücksichtigen:23) die beobachtbare Dimension von konkret gezeigtem Verhalten sowie die nicht beobachtbare und in der Regel schwer erfassbare Dimension von Einstellungen und widersprüchlichen Bewertungen des jeweiligen Konfliktes. Es ergibt sich so häufig eine unklare Situation sozialer Interaktion und Kommunikation. Dies insofern, als auf radikales, extremistisches Verhalten zustimmend oder ablehnend reagiert werden kann, nicht aber auf die nicht kommunizierten sowie nicht sichtbaren bewussten und unbewussten Annahmen und Motive der Handelnden. Hier gilt es, einen Austausch, einen Dialog zu kreieren, der diese verborgene Dimension sichtbar macht, indem das Unsagbare sagbar bzw. mitteilbar gemacht wird.24)
Werden Radikalisierungstendenzen ausschließlich aus einer sicherheitspolitischen Logik heraus als ein Angriff auf die Gesellschaft, als Sicherheitsrisiko eingestuft, verbleibt es unweigerlich bei einer oberflächlichen Auseinandersetzung mit dem sichtbaren, ggf. gewalttätigen Verhalten. Die tieferliegenden Ursachen wären so weiterhin ausgeblendet. Die Konflikte verblieben so auf ihrer verborgenen Ebene unbearbeitet und könnten sich so künftig durch gewaltsame Handlungen und in Gestalt der verschiedenen Extremismen manifestieren. Insofern ist ein offener Dialog zwischen den Konfliktparteien immer auch als fundamentaler Beitrag einer gesamtgesellschaftlich angelegten Extremismusprävention zu verstehen.
Das vorstehend skizzierte, eher abstrakt gehaltene und theoretisch begründete Anforderungsprofil einer stets aktuelle Entwicklungen berücksichtigenden, gesamtgesellschaftlich, flexibel, fallspezifisch, lebensweltorientiert und dialogisch zu gestaltenden Extremismusprävention ruft nach Konkretisierung, wie sie in den anstehenden Kapiteln geleistet wird. Derartige handlungspraktische Konkretisierungen der Präventionspraxis sollten entsprechend der Komplexität und Dynamik der unterschiedlichen Extremismen folgenden Fragen folgen: Wann sollte wer in welcher Weise mit welcher Zielstellung und mit welchen Mitteln sowie an welchem (geographisch-physischen sowie sozialen) Ort kontaktiert werden?
Resümee und Ausblick
Im vorliegenden Kapitel sind Kernbefunde herausgestellt und zu einem theoretischen Bezugsrahmen verdichtet worden, die aus einer Zusammenschau der Forschung der letzten Dekade hervorgehen. Die Befunde sind jedoch oftmals noch zu abstrakt, um sie direkt in eine umsetzbare Praxis der Extremismusprävention in Gestalt eines gesamtgesellschaftlichen Ansatzes zu übersetzen. Immer noch verbleibt der Hinweis auf sozialzeitliche Unterschiede im Radikalisierungsgeschehen mit Blick auf eine angestrebte handlungspraktische Umsetzung recht vage, weil eben noch nicht umfassend beschreibbar ist, was beispielsweise salafistische Deutungsangebote bzw. Weltsichten gerade zu dieser Zeit so attraktiv macht und wie sich diese wechselseitig mit anderen extremistischen Weltsichten verstärken. Ebenso verbleibt der generelle Forschungsbefund auf (sozial-)räumliche Differenzen im Radikalisierungsaufommen ohne handlungspraktischen Wert, wenn wir nicht näher identifizieren können, warum ein salafistischer oder politisch rechts motivierter Extremismus gerade an diesem Ort, in dieser Stadt, in dieser Region und in diesem Milieu, bei diesen Personen auf offensichtlich positiven Widerhall stößt. Auch ist es für die Gestaltung von Prävention wenig hilfreich, wenn nicht zwischen dem Radikalisierungsgeschehen auf Individual-, kleingruppenbezogener und kollektiver Ebene unterschieden wird: Wie Radikalisierung in konflikttheoretischer Perspektive - Seite 1 illustrieren wird, beobachten wir auf der Individualebene andere Anfälligkeiten als auf Ebene gesellschaftlicher Großgruppen – hier ist weitergehender Forschungsbedarf angezeigt.
Gleichwohl: Der Handlungsbedarf ist jetzt gegeben, und so muss die Gestaltung von Präventionspraxis notgedrungen auch aus einem weiterhin defizitären Wissen zu den verschiedenen Radikalisierungs- und Extremismusphänomenen heraus gestaltet werden. Um in einer solchen Situation verantwortlich zu agieren, bedarf es praxisbegleitender Evaluation und eines verstärkten Austausches zwischen Wissenschaft und Praxis.
Eines aber können wir mit Blick auf die Gestaltung der künftigen Wissenschafts- und Präventionspraxis zu dem im vorliegenden Handbuch gegenständlichen Phänomenfeld als wissenschaftlich abgesichert festhalten: Radikalisierung im Allgemeinen und Extremismus im Besonderen sind ernst zu nehmende Sensoren und wichtige Indikatoren für die jeweilige Verfasstheit einer Gesellschaft sowie deren aktuelle Konfliktlinien. Ein etwaiges Radikalisierungsgeschehen ist so immer auch eine Rückkoppelung bzw. Widerspiegelung sozialer Konflikte. Radikalisierung richtig verstanden und nicht direkt mit einem pauschalen Abwehrreflex und entsprechenden Überreaktionen begegnet, eröffnet Chancen und sollte nicht pauschal mit Kriminalitätsrisiken gleichgesetzt werden. Die Risiken zu kontrollieren und die im gesellschaftlichen Radikalisierungsgeschehen verankerten Chancen zu nutzen, erfordert ein noch tieferes Verständnis von Ein- und vor allem auch Ausstiegsbedingungen von Radikalisierung. Ein umfassenderes Verständnis wird sich uns allerdings nur erschließen, wenn wir bereit sind, das Phänomen der Radikalisierung offen und wertneutral zu betrachten und die Reflexion nicht gleich unter das Diktat einer Zielsetzung zu stellen, entsprechend derer „Radikalität" in jedem Falle zu bekämpfen und zurückzudrängen ist.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Schmid 2011.
2)
Ausführlich zur Differenzierung unterschiedlicher Terrorismen etwa: Waldmann 2005, 99 ff.
3)
Vergleiche hierzu überblickartig etwa: Pfahl-Traughber 2014, 15 ff.; Backes 2006, 17 ff, Waldmann 1998, 9 ff.
4)
Etwa: Neu 2012, 7 ff.; Jennerjahn 2010.
5)
Beispielhaft: Neugebauer 2010, 5 ff.
6)
Vgl. in diesem Kontext zu den rechtlichen Grundlagen einen Beitrag der Rechtswissenschaftlerin Ilse Staff 1993 auf einer Diskussionsveranstaltung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zum Thema „Fremde, Andere und das Toleranzgebot des Grundgesetzes“, die unter dem Eindruck der rechtsextremistisch, fremdenfeindlich motivierten Mordanschläge von Mölln im Dezember 1992 in Frankfurt am Main stattfand.
7)
Diese Definition findet beispielsweise mit Blick auf das polizeiliche, auf Kriminalitätsbekämpfung und -abwehr gerichtete Handlungsfeld eine deutliche quantitative Erweiterung, indem jede Handlung, die gegen einen der folgenden Verfassungsgrundsätze gerichtet ist, als extremistisch eingestuft wird: - Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, - Die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, - das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, - die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, - den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. - Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.
8)
Als Beispiel seien hier die radikalen Abtreibungsgegner in den Vereinigten Staaten angeführt, die bisweilen einer terroristischen Strategie folgend massiv Gewalt einsetzen, bis hin zu gezielten Tötungsdelikten, um mit dem Ziel der Aufgabe von Abtreibungen – insbesondere beim medizinischen Fachpersonal – Angst und Schrecken zu verbreiten.
9)
Zu den hier angesprochenen Dynamiken von Protestbewegungen vgl. etwa Roth/Rucht 2008, 660 ff.
10)
Im Folgenden wird nur noch von „Extremismus“ gesprochen – das theoretische Modell lässt sich allerdings gleichermaßen auf die Phänomene von Radikalisierung und Terrorismus übertragen.
11)
Bronfenbrenner 1978, 35.
12)
Ein prominentes Beispiel ist mit Horst Mahler gegeben, der sich linksterroristisch in den 1970er-Jahren engagiert hat (u. a. als Gründungsmitglied der RAF) und heute ein bekennender Neonazi ist.
13)
Beck 1986; zitiert nach Rabert 1991, 73.
14)
Einen sehr illustrativen Eindruck, wie sich offenbar differente mikrosystemische Einbindungen auf biografische Entwicklungen von Terroristen auswirken, bietet die Studie von Koenen zu Schlüsselfiguren der RAF (2003). Die hohe Bedeutung der Gruppe für eine terroristische Karriere stellt Rasch in einer bereits in den 1970er-Jahren erschienenen Studie deutlich heraus: „The group itself is also important for the continuation of a terrorist career, not only in a technical sense, but also with respect to the psychological development of its members. The group provides back-up when other support is eradicated” (1979, 164). In dieser Weise erscheinen extremistische Gruppen und entsprechende Sympathisantengruppen als eine Art Kokon, in dem sich extremistische Karrieren entwickeln.
15)
Silke 2003, 37 ff.
16)
Dies findet sich gut im Artikel ‘Becoming a Terrorist’ von Andrew Silke 2003 herausgearbeitet.
17)
Bronfenbrenner 1978, 36.
18)
Ebd.
19)
Wie eine ältere Studie von Tololyan 1988 nahe legt, sind hierzu auch die Geschichte einer Nation sowie deren Legenden und Mythen zu zählen, die Einfluss auf die Weltsicht einer Gesellschaft beziehungsweise einer gesellschaftlichen Teilgruppierung nehmen und in Richtung extremistisch-terroristischer Haltungen motivieren können: Dies wird beispielhaft am Staatsterrorismus im Nationalsozialismus deutlich. Dieser gründete in symbolhaften, (vermeintlich) identitätsstiftenden und vor allem in den verklärten Interpretationen historischer Geschehnisse (etwa: Erster Weltkrieg) und kultureller Wurzeln (etwa: Nibelungen-Sage), die sich zum Wahn von der ‘Herrenrasse’ verstiegen, welcher wiederum als zentrale motivationale Triebkraft des nationalsozialistischen Terrorregimes fungierte.
20)
Dies geschieht in Anlehnung an Rennert 1989, 16, der diese systemtheoretischen Thesen mit Blick auf das Phänomen der Drogenabhängigkeit formuliert hat, die sich entsprechend der Theorie- und Forschungslage quasi deckungsgleich auf die hier diskutierten Phänomene von Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus übertragen lassen.
21)
Der hier unterlegte, eher alltagstheoretisch gefasste Lebensweltbegriff knüpft vorranging an eine soziologisch begründete Begriffsfassung an. Lebenswelt meint hier die Alltagspraktiken und die Alltagstheorien, die tradierten Handlungspraktiken, den alltäglichen Nachrichtenstrom sowie die Kulturgüter (von der Architektur über die Musik bis hin zur Literatur), die die Menschen einer jeweiligen Gesellschaft, eines jeweiligen Milieus oder auch einer jeweiligen Kleingruppe teilen bzw. mit denen sie in ihrem Alltag typischerweise konfrontiert sind (ausführlich mit Blick auf den hier diskutierten Themenkreis: Kemmesies 2019).
22)
Hierzu ausführlich etwa: Hoffman 2002, 18 ff.
23)
Hierzu ausführlich: Kemmesies/Weber 2019.
24)
Hierzu kann auf die mittlerweile elaborierten Methoden der Konflikttransformation verwiesen werden, vgl. etwa Berghof Foundation 2019.
Literatur
Backes, Uwe (2006): Politische Extremismen – Begriffshistorische und begriffssystematische Grundlagen. In: Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (Hrsg.): Gefährdungen der Freiheit. Extremistische Ideologien im Vergleich. Göttingen, Vandenhoeck und Ruprecht, Seiten 17-40.
Berger, Peter L./Luckmann, Thomas (1987): Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Frankfurt am Main, Fischer.
Berghof Foundation (2019): Berghof Handbook for Confict Transformation.
Bronfenbrenner, Urie (1978): Ansätze zu einer experimentellen Ökologie menschlicher Entwicklung. In: Oerter, Rolf (Hrsg.): Entwicklung als lebenslanger Prozeß. Hamburg, Hoffmann und Campe, Seiten 33-65.
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Hoffman, Bruce (2002): Terrorismus – der unerklärte Krieg. bpb Schriftenreihe, Band 417. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung.
Jennerjahn, Miro (2010): Der Extremismusansatz aus politischer Perspektive. In: Weiterdenken - Kulturbüro Sachsen e. V./Heinrich Böll Stiftung Sachsen/Forum für Kritische Rechtsextremismusforschung, Leipzig/Studierendenrat der TU Dresden, Referat für Politische Bildung (Hrsg.): Gib es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti-demokratischen Einstellungen. Dresden, Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, 21-25.
Kemmesies, Uwe E. (2019): Zwischen Co-Terrorismus und Lebensweltorientierung: Ist das Internet ein geeignetes Feld der Radikalisierungsprävention? In: Schmitt, Josephine B./Ernst, Julian/Rieger, Diana/Roth, Hans-Joachim (Hrsg., im Druck): Propaganda und Prävention. Forschungsergebnisse, didaktische Ansätze sowie interdisziplinäre Perspektiven zur pädagogischen Arbeit zu extremistischer Internetpropaganda. Wiesbaden, VS Verlag.
Kemmesies, Uwe E./Weber, Karoline (2019): Frieden und Deradikalisierung. In: Giessmann Hans-J./Rinke Bernhard (Hrsg.): Handbuch Frieden. Wiesbaden, Springer VS, Seiten 319-329.
Koenen, Gerd (2003): Vesper, Ensslin, Baader. Urszenen des deutschen Terrorismus. Köln, Kiepenheuer und Witsch.
Neu, Viola (2012): Linksextremismus in Deutschland: Erscheinungsbild und Wirkung auf Jugendliche. Sankt Augustin/Berlin, Konrad-Adenauer Stiftung.
Neugebauer, Gero (2010): Zur Strukturierung der politischen Realität in einer modernen Gesellschaft. In: APuZ, 44, Seiten 3-9.
Pfahl-Traughber, Armin (2014): Linksextremismus in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme. Wiesbaden, Springer VS.
Rennert, Monika (1989): Co-Abhängigkeit. Was Sucht für die Familie bedeutet. Freiburg, Lambertus.
Roth, Roland/Rucht, Dieter (2008) (Hrsg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main, Campus.
Schmid, Alex P. (2011): The Definition of Terrorism. In: (ders.): The Routledge Handbook of Terrorism Research. New York, Routledge, Seiten 39-98.
Silke, Andrew (2003): Becoming a Terrorist. In: Silke, Andrew (Hrsg.): Terrorists, Victims and Society. Psychological Perspectives on Terrorism and its Consequences. Chichester, Wiley, Seiten 29-54.
Staff, Ilse (1993): „Fremde“, „Andere“ und das Toleranzgebot des Grundgesetzes. In: Der Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Hrsg.): „Fremde“, „Andere“ und das Toleranzgebot des Grundgesetzes. Dokumentation einer Diskussionsveranstaltung. 1. Auflage, Frankfurt am Main, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Goethe-Universität, Seiten 9-13.
Tololyan, Khachig (1988): Cultural Narrative and the Motivation of the Terrorist. In: Rapoport David (Hrsg.): Inside Terrorist Organizations. London, Frank Cass, Seiten 217-236.
Waldmann, Peter (1998): Terrorismus. Provokation der Macht. München, Gerling Akademie Verlag.
Waldmann, Peter (2005): Terrorismus. Provokation der Macht. Hamburg, Murmann.