Bühne des Kapitels / Moduls
Begriffe, theoretische Bezüge und praktische Implikationen
1. Grundlagen der Extremismusprävention
Inhalt des Kapitels / Moduls
Blicken wir auf die hier gegenständlichen Phänomenfelder, wird geradezu greifbar, welche „Vermittlungsanforderungen" das jeweilige Mesosystem einer Person an diese stellt: Wie vermittelt, wie bewegt sich die Person zwischen den Mikrosystemen der mehr oder weniger abgeschotteten, geheimen Welt extremistisch-terroristischer Gruppierungen und etwaig vorhandenen mikrosystemischen Bezügen zur Normalgesellschaft, wie beispielsweise in der Familie oder Arbeitswelt? Es ist nicht selten zu beobachten, dass mit fortschreitender Integration in extremistisch-terroristische Zirkel und der Übernahme zentraler Positionen mehr und mehr ein Zurückziehen aus gesellschaftlichen Bezügen und ein Abtauchen in den Untergrund zu beobachten sind, um die Identität als Terroristin oder Terrorist zu „schützen", was mehrdeutig gemeint ist: Es gilt, sich einerseits dem polizeilichen Zugriff zu entziehen und andererseits etwaige kognitive Dissonanzen zu minimieren, die aus den widerstreitenden Botschaften der heterogenen Mikrosysteme resultieren könnten, in welche die Person eingebunden ist. Die Person muss beispielsweise zwischen sich widersprechenden Botschaften aus der extremistischen Gruppe und dem Elternhaus vermitteln, wie es sich beispielhaft anhand der Biografen der Linksextremistinnen und -extremisten der 1960er-/1970er-Jahre in Deutschland gut illustrieren lässt. Häufig fungieren extremistische Gruppierungen und deren Sympathisantenmilieus als eine Art Sozialisationsagentur mit dem Effekt eines allmählichen Wegdriftens vom Werte- und Normhorizont (siehe unten: Makrosystem) der (Mehrheits-)Gesellschaft in Richtung alternativer, radikaler – politischer und/oder religiöser – Ideologien und Wertesysteme.15) 16) In einer solchen Situation haben alternative Sichtweisen kaum noch die Chance, von den sich mehr und mehr in extremistisch-terroristische Umfelder zurückziehenden Personen gehört zu werden – ein Ausstieg aus dem Radikalisierungsprozess wird zusehends unwahrscheinlicher.
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass die Heterogenität des Mesosystems zwischen Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Extremismusarten deutlich variieren kann. So sind die Wertedifferenzen zwischen extremistischen Gruppen und den Herkunftsfamilien der Mitglieder nicht notwendigerweise ausgeprägt. Beispielsweise beobachten wir im Umfeld separatistischer Bewegungen oder auch im Bereich eines religiös-motivierten Extremismus häufiger Überschneidungen der Wertehorizonte der jeweiligen Herkunftsfamilien und extremistischen Gruppierungen. Demgegenüber finden sich – wie beispielhaft die Biografen der zentralen Akteurinnen und Akteure des sozial-revolutionären RAF-Terrorismus illustrieren – im Bereich des Linksextremismus häufig sehr extreme Wertedifferenzen zwischen den genannten Mikrosystemen (siehe Kap. 2.3).
Exosystem
Das Exosystem stellt sich als eine Art Zusammenballung sozialer Strukturen formeller und auch informeller Art dar, die das Mesosystem einer Person umgeben, denen die Person allerdings nicht selbst angehört. Allerdings berühren die sozialen Strukturen des Exosystems die unmittelbaren Umwelten einer Person oder schließen sie ein und beeinflussen oder diktieren gar die Ablauf- und Aktivitätsmuster in den jeweiligen Mikrosystemen. Hiermit sind größere Institutionen der Gesellschaft gemeint, „wie sie auf einer konkreten lokalen Ebene wirksam werden. Neben anderen Strukturen umfassen sie die Arbeitswelt, die Nachbarschaft, die Massenmedien, Regierungsinstitutionen (kommunal, staatlich und national), die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen, das Kommunikations- und Transportnetz und informelle soziale Kanäle",17) wie sie beispielsweise auch über das Internet zugänglich werden. Speziell mit Blick auf das spezifische Phänomenfeld ist hier vor allem auch der Sicherheitsapparat (primär: Polizei, Nachrichtendienste) beziehungsweise – abstrakter formuliert – die Sicherheitsarchitektur einer Gesellschaft angesprochen. Auch fallen hierunter die vielfältigen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteurinnen und Akteure im Bereich der Extremismusprävention.
Es ist offensichtlich, dass die hier angesprochenen gesellschaftlichen Strukturen auf ihre jeweilige Bedeutung für das jeweilig im Präventionsfokus stehende extremistische Umfeld zu betrachten sind – und zwar in zweifacher Hinsicht: Einerseits begrenzen diese Strukturen den Möglichkeitsraum extremistischer Gruppierungen: Auf welche Ressourcen können sie zurückgreifen? Wie stellen sich ihre Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten dar, um für sich zu werben und Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu rekrutieren? Wie angreifbar, wie beeinflussbar ist das zu verändernde Gesellschaftssystem? Andererseits begrenzt das Exosystem einer Gesellschaft auch deren Möglichkeitsraum, sich gegen extremistische Aktivitäten im Sinne eines umfassenden Bekämpfungsansatzes präventiv und konkret repressiv zu schützen: Wie ist es um den jeweiligen Sicherheitsapparat bestellt? Welche technischen Aufklärungsmöglichkeiten bestehen? Welche Möglichkeiten der „ideologischen" Einflussnahme bestehen? Wie kann extremistischen Propagandaaktivitäten innerhalb und außerhalb des Internets begegnet werden?
Führen wir den Fokus enger auf das Phänomen des Terrorismus, wird die Interaktionsdynamik zwischen den unterschiedlichen Systemebenen besonders deutlich: Ganz allgemein gesprochen, versuchen die aufeinander treffenden Systeme der terroristischen Gruppierungen und der angegriffenen Gesellschaft, jeweils die Schwachstellen des Gegners zunutze zu machen, um – aus Sicht der terroristischen Gruppierung – größtmöglichen Schaden bei möglichst geringer Entdeckenswahrscheinlichkeit zu erzielen, oder um – aus Sicht des angegriffenen Gesellschaftssystems – den terroristischen Gegner dingfest zu machen. Wie der 11. September 2001 drastisch vor Augen geführt hat, verfügen terroristische Gruppierungen – besonders im Falle eines bis zur Selbstaufgabe reichenden terroristischen Willens – über die Möglichkeit, immensen materiellen und immateriellen (politischen, psychologischen) Schaden bei geringstem Mitteleinsatz anzurichten. Demgegenüber garantiert auch ein noch so hoher Ressourceneinsatz einem Gesellschaftssystem keine absolute Sicherheit gegenüber terroristischen Anschlägen.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Schmid 2011.
2)
Ausführlich zur Differenzierung unterschiedlicher Terrorismen etwa: Waldmann 2005, 99 ff.
3)
Vergleiche hierzu überblickartig etwa: Pfahl-Traughber 2014, 15 ff.; Backes 2006, 17 ff, Waldmann 1998, 9 ff.
4)
Etwa: Neu 2012, 7 ff.; Jennerjahn 2010.
5)
Beispielhaft: Neugebauer 2010, 5 ff.
6)
Vgl. in diesem Kontext zu den rechtlichen Grundlagen einen Beitrag der Rechtswissenschaftlerin Ilse Staff 1993 auf einer Diskussionsveranstaltung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zum Thema „Fremde, Andere und das Toleranzgebot des Grundgesetzes“, die unter dem Eindruck der rechtsextremistisch, fremdenfeindlich motivierten Mordanschläge von Mölln im Dezember 1992 in Frankfurt am Main stattfand.
7)
Diese Definition findet beispielsweise mit Blick auf das polizeiliche, auf Kriminalitätsbekämpfung und -abwehr gerichtete Handlungsfeld eine deutliche quantitative Erweiterung, indem jede Handlung, die gegen einen der folgenden Verfassungsgrundsätze gerichtet ist, als extremistisch eingestuft wird: - Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, - Die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, - das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, - die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, - den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. - Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.
8)
Als Beispiel seien hier die radikalen Abtreibungsgegner in den Vereinigten Staaten angeführt, die bisweilen einer terroristischen Strategie folgend massiv Gewalt einsetzen, bis hin zu gezielten Tötungsdelikten, um mit dem Ziel der Aufgabe von Abtreibungen – insbesondere beim medizinischen Fachpersonal – Angst und Schrecken zu verbreiten.
9)
Zu den hier angesprochenen Dynamiken von Protestbewegungen vgl. etwa Roth/Rucht 2008, 660 ff.
10)
Im Folgenden wird nur noch von „Extremismus“ gesprochen – das theoretische Modell lässt sich allerdings gleichermaßen auf die Phänomene von Radikalisierung und Terrorismus übertragen.
11)
Bronfenbrenner 1978, 35.
12)
Ein prominentes Beispiel ist mit Horst Mahler gegeben, der sich linksterroristisch in den 1970er-Jahren engagiert hat (u. a. als Gründungsmitglied der RAF) und heute ein bekennender Neonazi ist.
13)
Beck 1986; zitiert nach Rabert 1991, 73.
14)
Einen sehr illustrativen Eindruck, wie sich offenbar differente mikrosystemische Einbindungen auf biografische Entwicklungen von Terroristen auswirken, bietet die Studie von Koenen zu Schlüsselfiguren der RAF (2003). Die hohe Bedeutung der Gruppe für eine terroristische Karriere stellt Rasch in einer bereits in den 1970er-Jahren erschienenen Studie deutlich heraus: „The group itself is also important for the continuation of a terrorist career, not only in a technical sense, but also with respect to the psychological development of its members. The group provides back-up when other support is eradicated” (1979, 164). In dieser Weise erscheinen extremistische Gruppen und entsprechende Sympathisantengruppen als eine Art Kokon, in dem sich extremistische Karrieren entwickeln.
15)
Silke 2003, 37 ff.
16)
Dies findet sich gut im Artikel ‘Becoming a Terrorist’ von Andrew Silke 2003 herausgearbeitet.
17)
Bronfenbrenner 1978, 36.
18)
Ebd.
19)
Wie eine ältere Studie von Tololyan 1988 nahe legt, sind hierzu auch die Geschichte einer Nation sowie deren Legenden und Mythen zu zählen, die Einfluss auf die Weltsicht einer Gesellschaft beziehungsweise einer gesellschaftlichen Teilgruppierung nehmen und in Richtung extremistisch-terroristischer Haltungen motivieren können: Dies wird beispielhaft am Staatsterrorismus im Nationalsozialismus deutlich. Dieser gründete in symbolhaften, (vermeintlich) identitätsstiftenden und vor allem in den verklärten Interpretationen historischer Geschehnisse (etwa: Erster Weltkrieg) und kultureller Wurzeln (etwa: Nibelungen-Sage), die sich zum Wahn von der ‘Herrenrasse’ verstiegen, welcher wiederum als zentrale motivationale Triebkraft des nationalsozialistischen Terrorregimes fungierte.
20)
Dies geschieht in Anlehnung an Rennert 1989, 16, der diese systemtheoretischen Thesen mit Blick auf das Phänomen der Drogenabhängigkeit formuliert hat, die sich entsprechend der Theorie- und Forschungslage quasi deckungsgleich auf die hier diskutierten Phänomene von Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus übertragen lassen.
21)
Der hier unterlegte, eher alltagstheoretisch gefasste Lebensweltbegriff knüpft vorranging an eine soziologisch begründete Begriffsfassung an. Lebenswelt meint hier die Alltagspraktiken und die Alltagstheorien, die tradierten Handlungspraktiken, den alltäglichen Nachrichtenstrom sowie die Kulturgüter (von der Architektur über die Musik bis hin zur Literatur), die die Menschen einer jeweiligen Gesellschaft, eines jeweiligen Milieus oder auch einer jeweiligen Kleingruppe teilen bzw. mit denen sie in ihrem Alltag typischerweise konfrontiert sind (ausführlich mit Blick auf den hier diskutierten Themenkreis: Kemmesies 2019).
22)
Hierzu ausführlich etwa: Hoffman 2002, 18 ff.
23)
Hierzu ausführlich: Kemmesies/Weber 2019.
24)
Hierzu kann auf die mittlerweile elaborierten Methoden der Konflikttransformation verwiesen werden, vgl. etwa Berghof Foundation 2019.
Literatur
Backes, Uwe (2006): Politische Extremismen – Begriffshistorische und begriffssystematische Grundlagen. In: Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (Hrsg.): Gefährdungen der Freiheit. Extremistische Ideologien im Vergleich. Göttingen, Vandenhoeck und Ruprecht, Seiten 17-40.
Berger, Peter L./Luckmann, Thomas (1987): Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Frankfurt am Main, Fischer.
Berghof Foundation (2019): Berghof Handbook for Confict Transformation.
Bronfenbrenner, Urie (1978): Ansätze zu einer experimentellen Ökologie menschlicher Entwicklung. In: Oerter, Rolf (Hrsg.): Entwicklung als lebenslanger Prozeß. Hamburg, Hoffmann und Campe, Seiten 33-65.
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Hoffman, Bruce (2002): Terrorismus – der unerklärte Krieg. bpb Schriftenreihe, Band 417. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung.
Jennerjahn, Miro (2010): Der Extremismusansatz aus politischer Perspektive. In: Weiterdenken - Kulturbüro Sachsen e. V./Heinrich Böll Stiftung Sachsen/Forum für Kritische Rechtsextremismusforschung, Leipzig/Studierendenrat der TU Dresden, Referat für Politische Bildung (Hrsg.): Gib es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti-demokratischen Einstellungen. Dresden, Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, 21-25.
Kemmesies, Uwe E. (2019): Zwischen Co-Terrorismus und Lebensweltorientierung: Ist das Internet ein geeignetes Feld der Radikalisierungsprävention? In: Schmitt, Josephine B./Ernst, Julian/Rieger, Diana/Roth, Hans-Joachim (Hrsg., im Druck): Propaganda und Prävention. Forschungsergebnisse, didaktische Ansätze sowie interdisziplinäre Perspektiven zur pädagogischen Arbeit zu extremistischer Internetpropaganda. Wiesbaden, VS Verlag.
Kemmesies, Uwe E./Weber, Karoline (2019): Frieden und Deradikalisierung. In: Giessmann Hans-J./Rinke Bernhard (Hrsg.): Handbuch Frieden. Wiesbaden, Springer VS, Seiten 319-329.
Koenen, Gerd (2003): Vesper, Ensslin, Baader. Urszenen des deutschen Terrorismus. Köln, Kiepenheuer und Witsch.
Neu, Viola (2012): Linksextremismus in Deutschland: Erscheinungsbild und Wirkung auf Jugendliche. Sankt Augustin/Berlin, Konrad-Adenauer Stiftung.
Neugebauer, Gero (2010): Zur Strukturierung der politischen Realität in einer modernen Gesellschaft. In: APuZ, 44, Seiten 3-9.
Pfahl-Traughber, Armin (2014): Linksextremismus in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme. Wiesbaden, Springer VS.
Rennert, Monika (1989): Co-Abhängigkeit. Was Sucht für die Familie bedeutet. Freiburg, Lambertus.
Roth, Roland/Rucht, Dieter (2008) (Hrsg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main, Campus.
Schmid, Alex P. (2011): The Definition of Terrorism. In: (ders.): The Routledge Handbook of Terrorism Research. New York, Routledge, Seiten 39-98.
Silke, Andrew (2003): Becoming a Terrorist. In: Silke, Andrew (Hrsg.): Terrorists, Victims and Society. Psychological Perspectives on Terrorism and its Consequences. Chichester, Wiley, Seiten 29-54.
Staff, Ilse (1993): „Fremde“, „Andere“ und das Toleranzgebot des Grundgesetzes. In: Der Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Hrsg.): „Fremde“, „Andere“ und das Toleranzgebot des Grundgesetzes. Dokumentation einer Diskussionsveranstaltung. 1. Auflage, Frankfurt am Main, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Goethe-Universität, Seiten 9-13.
Tololyan, Khachig (1988): Cultural Narrative and the Motivation of the Terrorist. In: Rapoport David (Hrsg.): Inside Terrorist Organizations. London, Frank Cass, Seiten 217-236.
Waldmann, Peter (1998): Terrorismus. Provokation der Macht. München, Gerling Akademie Verlag.
Waldmann, Peter (2005): Terrorismus. Provokation der Macht. Hamburg, Murmann.