Bühne des Kapitels / Moduls
Begriffe, theoretische Bezüge und praktische Implikationen
1. Grundlagen der Extremismusprävention
Inhalt des Kapitels / Moduls
Begriffe, theoretische Bezüge und praktische Implikationen
Obwohl sich dieses Handbuch vornehmlich an die anwendungsorientierte Praxis in den diversen gesellschaftlichen Handlungsfeldern richtet, wollen wir in Kapitel 1 zunächst einige für das Handlungsfeld der Extremismusprävention zentrale Begriffe einführen und einen theoretischen Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich die Praxis der Extremismusprävention vollzieht – unabhängig davon, ob es den jeweiligen Praktikern bewusst ist, oder nicht. Hierbei ist das Verhältnis von Theorie und Praxis ausdrücklich nicht entsprechend einem weitläufig geteilten Verständnis als Widerspruch gesetzt:
Der hier gesetzte theoretische Bezugsrahmen strebt eine überblickartige Erfassung und Skizzierung der vielfältigen Rahmenbedingungen unseres praktischen Handelns in diesem komplexen Feld an. Es gilt, für die jeweils gegebenen handlungspraktischen Realitäten zu einer jeweils bestimmten Zeit – sowohl mit Blick auf ein individuelles als auch gesamtgesellschaftliches Radikalisierungsgeschehen – zu sensibilisieren. Ändern sich die Rahmenbedingungen und ändern sich die Phänomene, denen wir präventiv begegnen wollen, so ergeben sich andere handlungspraktische Erfordernisse und die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Erweiterung unserer theoretischen Modelle.
In diesem Sinne ist Theorie hier nichts anderes als eine systematisch strukturierte Bündelung unserer praktischen Erfahrungen und damit ein geeignetes Werkzeug, Neueinsteigern im jeweiligen Praxisfeld eine erste Handlungsorientierung an die Hand zu geben: Worauf sollte ich achten, was ist unter welchen Umständen und zu welchem Zeitpunkt mehr oder weniger bedeutsam und damit mehr oder weniger prioritär handlungspraktisch anzugehen? Stets die Darstellung begleitend und schließlich das Kapitel abschließend sollen einige zentrale praktische Schlussfolgerungen für das hier gegenständliche Handlungsfeld herausgestellt werden.
Handlungsfeldrelevante Begriffe – Einordnung und Definitionen
In einem ersten Schritt soll zunächst eine erste inhaltliche Annäherung an die hier zentralen Begriffe erfolgen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Einzelbegriffe der Komposition „Extremismusprävention“ und zum anderen um die Begriffe „Radikalisierung“ und „Terrorismus“, die im Zusammenhang mit dem Extremismusbegriff immer wieder auftauchen. Folgen wir der medialen Berichterstattung und den (sicherheits-)politischen Diskursen, scheinen die Phänomene, die mit diesen Begriffen belegt sind, eng miteinander verzahnt. Folgen wir jedoch der empirischen Forschung, scheinen wir mit Blick auf die Gestaltung der Präventionspraxis gut beraten, hier eine begrifflich-phänomenologische Abgrenzung vorzunehmen. Die bisweilen anzutreffende Gleichsetzung von Radikalisierung und Extremismus bzw. Terrorismus birgt ein hohes Risiko, eine ungeeignete Therapie bzw. Handlungspraxis auf den Weg zu bringen.
Betrachten wir zunächst den Begriff der Prävention, mit dem im Gegensatz zu den anderen Begriffen im Allgemeinen zunächst positive Assoziationen verknüpft sind: Prävention ist ein Oberbegriff, der im weitesten Sinne Maßnahmen umschreibt, die umgesetzt werden, um einen ungewünschten Zustand einer Person (etwa: Krankheit) oder Gesellschaft (hier: Extremismus) zu verhindern.
Je nach Handlungskontext werden zahlreiche Unterbegriffe differenziert, auf die in den jeweiligen (Unter-)Kapiteln näher eingegangen wird. Um den theoretischen Bezugsrahmen spannen und das Handlungsfeld der Extremismusprävention abstecken zu können, sind hier folgende grobe Binnendifferenzierungen hinreichend: Mit Blick auf den jeweiligen Interventionszeitpunkt präventiver Maßnahmen differenzieren wir zwischen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Ist es beabsichtigt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, bevor ein ungewünschter Zustand eingetreten ist, sprechen wir von Primärprävention. Im Arbeitsfeld der Sekundärprävention gilt es, im Falle eines bereits eingetretenen ungewünschten Zustandes eine weitere Verschlechterung zu verhindern, und die Tertiärprävention richtet ihr Augenmerk darauf, im Falle einer Zustandsstabilisierung bzw. -verbesserung eine erneute Verschlechterung bzw. einen Rückfall zu vermeiden. Differenzieren wir präventive Maßnahmen hinsichtlich der jeweiligen Zielgruppen, sprechen wir von universeller, selektiver und indizierter Prävention. Maßnahmen der universellen Prävention richten sich an die Gesamtbevölkerung, während die selektive Prävention auf bestimmte Bevölkerungs- bzw. Personengruppen fokussiert, die nach Kenntnislage ein höheres Risiko tragen, den ungewünschten Zustand zu entwickeln. Die indizierte Prävention ist auf Personen ausgerichtet, die den ungewünschten Zustand bereits entwickelt haben (ausführlich: Kap. 5.3). In diesem Handbuch wird die Extremismusprävention im Wesentlichen entlang der Differenzierung nach universeller, selektiver und indizierter Prävention aufgefächert (vgl. ausführlich Kap. 5). Ferner – und für den theoretischen Bezugsrahmen von einiger Relevanz – werden Präventionsmaßnahmen dahingehend unterschieden, ob sie am (individuellen) Verhalten von Personen (Verhaltensprävention) oder aber an den gesellschaftlichen Lebensverhältnissen (Verhältnisprävention) ansetzen, die Entwicklungen in Richtung eines ungewünschten Zustandes mehr oder weniger wahrscheinlich werden lassen bzw. begünstigen.
Wenn wir uns den Begriffen Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus zuwenden, soll dies zunächst von allgemeinen Beobachtungen ausgehend geschehen. Die sich um diese Begriffe immer wieder entspinnenden öffentlichen – medialen und (sicherheits-) politischen – Debatten machen deutlich, wie politisch hoch geladen diese Begriffe sind. So sind hiermit keine Fachtermini angesprochen, die – wie etwa in den Naturwissenschaften – objektiv greifbare Größen bzw. Phänomene beschreiben. Es mangelt sowohl im internationalen wissenschaftlichen als auch im politischen Bereich an einer allgemein geteilten, einheitlichen Definition. Es finden sich gemäß einer Studie von Alex Schmid1) über 200 (sic!) mehr oder weniger stark abweichende Definitionen im wissenschaftlichen sowie institutionellen Gebrauch der verschiedenen, mit dem Phänomen in irgendeiner Weise befassten nationalen sowie internationalen Einrichtungen.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Schmid 2011.
2)
Ausführlich zur Differenzierung unterschiedlicher Terrorismen etwa: Waldmann 2005, 99 ff.
3)
Vergleiche hierzu überblickartig etwa: Pfahl-Traughber 2014, 15 ff.; Backes 2006, 17 ff, Waldmann 1998, 9 ff.
4)
Etwa: Neu 2012, 7 ff.; Jennerjahn 2010.
5)
Beispielhaft: Neugebauer 2010, 5 ff.
6)
Vgl. in diesem Kontext zu den rechtlichen Grundlagen einen Beitrag der Rechtswissenschaftlerin Ilse Staff 1993 auf einer Diskussionsveranstaltung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zum Thema „Fremde, Andere und das Toleranzgebot des Grundgesetzes“, die unter dem Eindruck der rechtsextremistisch, fremdenfeindlich motivierten Mordanschläge von Mölln im Dezember 1992 in Frankfurt am Main stattfand.
7)
Diese Definition findet beispielsweise mit Blick auf das polizeiliche, auf Kriminalitätsbekämpfung und -abwehr gerichtete Handlungsfeld eine deutliche quantitative Erweiterung, indem jede Handlung, die gegen einen der folgenden Verfassungsgrundsätze gerichtet ist, als extremistisch eingestuft wird: - Das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, - Die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz, - das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, - die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, - den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft. - Ebenfalls hinzugerechnet werden Straftaten, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder sich gegen die Völkerverständigung richten.
8)
Als Beispiel seien hier die radikalen Abtreibungsgegner in den Vereinigten Staaten angeführt, die bisweilen einer terroristischen Strategie folgend massiv Gewalt einsetzen, bis hin zu gezielten Tötungsdelikten, um mit dem Ziel der Aufgabe von Abtreibungen – insbesondere beim medizinischen Fachpersonal – Angst und Schrecken zu verbreiten.
9)
Zu den hier angesprochenen Dynamiken von Protestbewegungen vgl. etwa Roth/Rucht 2008, 660 ff.
10)
Im Folgenden wird nur noch von „Extremismus“ gesprochen – das theoretische Modell lässt sich allerdings gleichermaßen auf die Phänomene von Radikalisierung und Terrorismus übertragen.
11)
Bronfenbrenner 1978, 35.
12)
Ein prominentes Beispiel ist mit Horst Mahler gegeben, der sich linksterroristisch in den 1970er-Jahren engagiert hat (u. a. als Gründungsmitglied der RAF) und heute ein bekennender Neonazi ist.
13)
Beck 1986; zitiert nach Rabert 1991, 73.
14)
Einen sehr illustrativen Eindruck, wie sich offenbar differente mikrosystemische Einbindungen auf biografische Entwicklungen von Terroristen auswirken, bietet die Studie von Koenen zu Schlüsselfiguren der RAF (2003). Die hohe Bedeutung der Gruppe für eine terroristische Karriere stellt Rasch in einer bereits in den 1970er-Jahren erschienenen Studie deutlich heraus: „The group itself is also important for the continuation of a terrorist career, not only in a technical sense, but also with respect to the psychological development of its members. The group provides back-up when other support is eradicated” (1979, 164). In dieser Weise erscheinen extremistische Gruppen und entsprechende Sympathisantengruppen als eine Art Kokon, in dem sich extremistische Karrieren entwickeln.
15)
Silke 2003, 37 ff.
16)
Dies findet sich gut im Artikel ‘Becoming a Terrorist’ von Andrew Silke 2003 herausgearbeitet.
17)
Bronfenbrenner 1978, 36.
18)
Ebd.
19)
Wie eine ältere Studie von Tololyan 1988 nahe legt, sind hierzu auch die Geschichte einer Nation sowie deren Legenden und Mythen zu zählen, die Einfluss auf die Weltsicht einer Gesellschaft beziehungsweise einer gesellschaftlichen Teilgruppierung nehmen und in Richtung extremistisch-terroristischer Haltungen motivieren können: Dies wird beispielhaft am Staatsterrorismus im Nationalsozialismus deutlich. Dieser gründete in symbolhaften, (vermeintlich) identitätsstiftenden und vor allem in den verklärten Interpretationen historischer Geschehnisse (etwa: Erster Weltkrieg) und kultureller Wurzeln (etwa: Nibelungen-Sage), die sich zum Wahn von der ‘Herrenrasse’ verstiegen, welcher wiederum als zentrale motivationale Triebkraft des nationalsozialistischen Terrorregimes fungierte.
20)
Dies geschieht in Anlehnung an Rennert 1989, 16, der diese systemtheoretischen Thesen mit Blick auf das Phänomen der Drogenabhängigkeit formuliert hat, die sich entsprechend der Theorie- und Forschungslage quasi deckungsgleich auf die hier diskutierten Phänomene von Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus übertragen lassen.
21)
Der hier unterlegte, eher alltagstheoretisch gefasste Lebensweltbegriff knüpft vorranging an eine soziologisch begründete Begriffsfassung an. Lebenswelt meint hier die Alltagspraktiken und die Alltagstheorien, die tradierten Handlungspraktiken, den alltäglichen Nachrichtenstrom sowie die Kulturgüter (von der Architektur über die Musik bis hin zur Literatur), die die Menschen einer jeweiligen Gesellschaft, eines jeweiligen Milieus oder auch einer jeweiligen Kleingruppe teilen bzw. mit denen sie in ihrem Alltag typischerweise konfrontiert sind (ausführlich mit Blick auf den hier diskutierten Themenkreis: Kemmesies 2019).
22)
Hierzu ausführlich etwa: Hoffman 2002, 18 ff.
23)
Hierzu ausführlich: Kemmesies/Weber 2019.
24)
Hierzu kann auf die mittlerweile elaborierten Methoden der Konflikttransformation verwiesen werden, vgl. etwa Berghof Foundation 2019.
Literatur
Backes, Uwe (2006): Politische Extremismen – Begriffshistorische und begriffssystematische Grundlagen. In: Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (Hrsg.): Gefährdungen der Freiheit. Extremistische Ideologien im Vergleich. Göttingen, Vandenhoeck und Ruprecht, Seiten 17-40.
Berger, Peter L./Luckmann, Thomas (1987): Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit. Frankfurt am Main, Fischer.
Berghof Foundation (2019): Berghof Handbook for Confict Transformation.
Bronfenbrenner, Urie (1978): Ansätze zu einer experimentellen Ökologie menschlicher Entwicklung. In: Oerter, Rolf (Hrsg.): Entwicklung als lebenslanger Prozeß. Hamburg, Hoffmann und Campe, Seiten 33-65.
Bronfenbrenner, Urie (1989): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Frankfurt am Main, Fischer.
Hoffman, Bruce (2002): Terrorismus – der unerklärte Krieg. bpb Schriftenreihe, Band 417. Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung.
Jennerjahn, Miro (2010): Der Extremismusansatz aus politischer Perspektive. In: Weiterdenken - Kulturbüro Sachsen e. V./Heinrich Böll Stiftung Sachsen/Forum für Kritische Rechtsextremismusforschung, Leipzig/Studierendenrat der TU Dresden, Referat für Politische Bildung (Hrsg.): Gib es Extremismus? Extremismusansatz und Extremismusbegriff in der Auseinandersetzung mit Neonazismus und (anti-demokratischen Einstellungen. Dresden, Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen, 21-25.
Kemmesies, Uwe E. (2019): Zwischen Co-Terrorismus und Lebensweltorientierung: Ist das Internet ein geeignetes Feld der Radikalisierungsprävention? In: Schmitt, Josephine B./Ernst, Julian/Rieger, Diana/Roth, Hans-Joachim (Hrsg., im Druck): Propaganda und Prävention. Forschungsergebnisse, didaktische Ansätze sowie interdisziplinäre Perspektiven zur pädagogischen Arbeit zu extremistischer Internetpropaganda. Wiesbaden, VS Verlag.
Kemmesies, Uwe E./Weber, Karoline (2019): Frieden und Deradikalisierung. In: Giessmann Hans-J./Rinke Bernhard (Hrsg.): Handbuch Frieden. Wiesbaden, Springer VS, Seiten 319-329.
Koenen, Gerd (2003): Vesper, Ensslin, Baader. Urszenen des deutschen Terrorismus. Köln, Kiepenheuer und Witsch.
Neu, Viola (2012): Linksextremismus in Deutschland: Erscheinungsbild und Wirkung auf Jugendliche. Sankt Augustin/Berlin, Konrad-Adenauer Stiftung.
Neugebauer, Gero (2010): Zur Strukturierung der politischen Realität in einer modernen Gesellschaft. In: APuZ, 44, Seiten 3-9.
Pfahl-Traughber, Armin (2014): Linksextremismus in Deutschland. Eine kritische Bestandsaufnahme. Wiesbaden, Springer VS.
Rennert, Monika (1989): Co-Abhängigkeit. Was Sucht für die Familie bedeutet. Freiburg, Lambertus.
Roth, Roland/Rucht, Dieter (2008) (Hrsg.): Die Sozialen Bewegungen in Deutschland seit 1945. Ein Handbuch. Frankfurt am Main, Campus.
Schmid, Alex P. (2011): The Definition of Terrorism. In: (ders.): The Routledge Handbook of Terrorism Research. New York, Routledge, Seiten 39-98.
Silke, Andrew (2003): Becoming a Terrorist. In: Silke, Andrew (Hrsg.): Terrorists, Victims and Society. Psychological Perspectives on Terrorism and its Consequences. Chichester, Wiley, Seiten 29-54.
Staff, Ilse (1993): „Fremde“, „Andere“ und das Toleranzgebot des Grundgesetzes. In: Der Präsident der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Hrsg.): „Fremde“, „Andere“ und das Toleranzgebot des Grundgesetzes. Dokumentation einer Diskussionsveranstaltung. 1. Auflage, Frankfurt am Main, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Goethe-Universität, Seiten 9-13.
Tololyan, Khachig (1988): Cultural Narrative and the Motivation of the Terrorist. In: Rapoport David (Hrsg.): Inside Terrorist Organizations. London, Frank Cass, Seiten 217-236.
Waldmann, Peter (1998): Terrorismus. Provokation der Macht. München, Gerling Akademie Verlag.
Waldmann, Peter (2005): Terrorismus. Provokation der Macht. Hamburg, Murmann.