Bühne des Kapitels / Moduls
Salafismus, Islamismus und islamistischer Terrorismus
2.2 Phänomene der Politisch motivierten Kriminalität
Inhalt des Kapitels / Moduls
Islamismus, Salafismus und Jihadismus
Islamismus und Salafismus in Deutschland haben zwar manche für die hiesige Situation typischen Eigenheiten, sind jedoch – wie auch in anderen europäischen Staaten – in erster Line ein „Import“ aus verschiedenen islamischen Kernländern, überwiegend durch Migration, aber in den letzten 15 bis 20 Jahren auch durch Mission und Konversion. Daher müssen hier zunächst die wichtigsten Entwicklungen erläutert werden, die das Gesamtphänomen geprägt und damit auch die islamistische Szene in Deutschland entscheidend beeinflusst haben.
Islamismus ist ein erst im 20. Jahrhundert entstandenes Phänomen, das sich im weitesten Sinne als Reaktion auf die Ära der westlichen politischen und kulturellen Vorherrschaft über islamische Staaten interpretieren lässt, die nach dem Ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt erreicht hatte. Mit der Kapitulation des Osmanischen Reiches 1918 endete auch der letzte „Hoffnungsanker“ für die überwiegend schon vor 1914 unter direkter oder indirekter europäischer Herrschaft stehenden Muslime in Afrika und Asien. Die erfolgreiche Gegenwehr der Türken gegen eine geplante weitere Aufteilung ihres Restgebiets in Anatolien endete 1923 mit der Gründung der Türkischen Republik, die unter Mustafa Kemal „Atatürk“ einen dezidierten Kurs der Verwestlichung einschlug. 1924 wurde das seit 1517 bestehende Osmanische „Kalifat“ auch formell abgeschafft, womit eine zentrale symbolische Institution für Muslime weltweit nicht mehr existierte. Die Wiedererrichtung eines panislamischen Kalifats, mit dem vor allem die Rückkehr zu alter Macht und Größe assoziiert wird, war seitdem ein erklärtes (Fern)Ziel verschiedener muslimischer Bewegungen, darunter der 1928 gegründeten ägyptischen Muslimbruderschaft.
Die ägyptischen Muslimbrüder, die mit ihrem politischen Aktivismus unter dem Slogan „Der Islam ist die Lösung“ bis 1948 zu einer Bewegung von 500.000 regulären Mitgliedern und noch mehr Sympathisanten herangewachsen waren, wurden zum Vorbild für zahlreiche ähnliche Bewegungen in der arabischen und gesamten islamischen Welt. Zwar hatte es „fundamentalistische“ Bewegungen, die den absoluten Vorrang islamischer Werte und Regeln in der Gesellschaft propagierten, auch schon vor dem 20. Jahrhundert gegeben, neu war aber das Verständnis vom Islam als „Religion und Ideologie“, wobei auch im Westen entstandene Organisationsformen und Versatzstücke europäischer Ideologien (z.B. das Ziel „soziale Gerechtigkeit“) übernommen und islamisch eingefärbt wurden.

In Ägypten waren die Muslimbrüder von 1954 bis 1970 verboten und wurden verfolgt, wobei sich ein Teil von ihnen radikalisierte. Das gilt insbesondere für den 1966 hingerichteten Sayyid Qutb, dessen Schriften maßgeblichen Einfluss auf die Entstehung des Jihadismus haben sollten (siehe unten). Zwischenzeitlich war es jedoch von 1971 bis zu ihrem erneuten Verbot 2013 ein pragmatischer Zweig der Muslimbrüder, der fast kontinuierlich an Einfluss gewann, sowohl in Berufsverbänden als auch bei Parlamentswahlen, mit der Wahl von Muhammad Mursi zum ägyptischen Staatspräsidenten 2012 als Höhepunkt. In anderen arabischen Staaten waren örtliche Zweige der Muslimbruderschaft zwar überwiegend illegal, sie gewannen aber Freiräume u. a. in Jordanien, Libyen und sogar Saudi-Arabien (siehe unten).

In Palästina wuchs die 1988 gegründete Hamas zur stärksten politischen Kraft heran und gewann 2006 vor Al-Fatah die Stimmenmehrheit in den palästinensischen Selbstverwaltungsgebieten.
(2007 eroberte Hamas dann mit Waffengewalt die Herrschaft über den von Israel 2005 vollständig geräumten Gazastreifen). In Pakistan war die islamistische Jama‘at-i Islami seit der Staatsgründung 1947 fast durchgehend legal aktiv und beteiligte sich seit 1970 an Wahlen, und in Afghanistan entstanden in den 1970er-Jahren ähnlich organisierte Gruppen.
Auch der Pionier des ab 1970 erstarkenden türkischen Islamismus, der in Deutschland promovierte Ingenieur Necmettin Erbakan (1926-2011)5) , stand ideologisch den ägyptischen Muslimbrüdern nahe. Im Gegensatz zu den oben erwähnten sunnitisch geprägten Varianten des Islamismus findet schiitischer Islamismus, der mit der Revolution von 1978-79 die alleinige politische Macht in Iran errang und von dort auf andere schiitische Gebiete ausgestrahlt hat (etwa Hizbullah im Libanon oder schiitische Organisationen mit ähnlicher Ideologie im Irak,7) in Afghanistan und Pakistan seit den frühen 1980er-Jahren; im Jemen seit ca. 1994), gegenwärtig wenig Beachtung.
Festzuhalten ist jedoch, dass sunnitische und auch schiitische Parteien und Gruppen, für die sich seit den 1970er-Jahren die Bezeichnung „islamistisch“ durchgesetzt hat, eines gemeinsam haben: ihr Streben nach politischer Macht, um auf diesem Wege ihre Vorstellungen von einer „islamischen Gesellschaft“ durchzusetzen.
Das schließt in der Regel die Forderung nach „vollständiger Implementierung der Scharia“ ein, einschließlich Körperstrafen und eingeschränkter Rechte für Frauen. Zur Erreichung ihrer Ziele gehen Islamisten unterschiedlich vor.
Die Mittel reichen von terroristischen Anschlägen über bewaffneten Kampf bis hin zum politischen Wettbewerb im Rahmen der vom jeweiligen Staat vorgegebenen Gesetze und zum stillen „Marsch durch die Institutionen". Trotz ihrer Ablehnung „unislamischer“ Gesetze und Konzepte sind Islamisten oft flexibel bei der Aneignung und „Islamisierung“ westlicher Vorbilder, was sich z.B. beim politischen und rechtlichen System der 1979 proklamierten „Islamischen Republik Iran“ gezeigt hat.
Daher ist die früher gebräuchliche Bezeichnung „Fundamentalisten“ für Islamisten ungenau. Sie beschreibt hingegen treffend die Bewegung der Taleban, die von 1995 bis 2001 über große Teile Afghanistans geherrscht hat,9) und die inzwischen weltweite Bewegung des Salafismus.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Muhammad Nasir ad-Din al-Albani (1914-1999) lehrte in Damaskus und 1961-1979 überwiegend in Saudi-Arabien, wo er mit rigoros konservativen Ansichten wiederholt aneckte, aber später rehabilitiert wurde. Er blieb bis heute eine der wichtigsten Autoritäten für zeitgenössische Salafisten.
2)
Vgl. dazu den Islamexperten Tilman Nagel 2005.
3)
Pfahl-Traughber 2007, 62-78.
4)
Kreutz 2019.
5)
Erbakan gründete ab 1970 nacheinander fünf islamistische Parteien, die jeweils verboten, aber unter neuen Namen weitergeführt wurden (Nationale Ordnungspartei 1970-71; Nationale Heilspartei 1973-1980; Wohlfahrtspartei 1987-1997; Tugendpartei 1997-2001; Glückseligkeitspartei seit 2001). Aus einem Reformflügel der letztgenannten Partei ist 2001 die von Recep Tayyip Erdoğan geführte AKP hervorgegangen.
6)
Philipp 2011; Bickel 2013.
7)
Im Irak wurden schiitisch-islamistische Gruppen bis zum Sturz Saddam Husseins 2003 hart verfolgt, gewannen danach jedoch umso mehr an Einfluss.
8)
Steinberg 2011.
9)
Das politische Programm der Taleban in diesen Jahren beschränkte sich auf die Implementierung der Scharia (nach einer rigiden Interpretation islamischer Vorschriften und Verbote) und die Wiedervereinigung des vom Bürgerkrieg zerrütteten Landes unter ihrer Herrschaft.
10)
Elger 2018; Bauknecht 2018.
11)
Vgl. Hassan 2016.
12)
Das islamische Recht unterscheidet zwischen der individuellen Pflicht (fard ‘ain), die für jeden einzelnen zu einer bestimmten Handlung befähigten Muslim gilt, und der kollektiven Pflicht (fard kifâya), die als erfüllt gilt, sofern eine hinreichend große Anzahl von Muslimen diese verrichtet.
13)
Der ägyptische Arzt Aiman al-Zawahiri war als Mitglied der Gruppe „Al-Jihad“ nach der Ermordung des Präsidenten Anwar as-Sadat 1981 einige Jahre in Haft und hielt sich seit 1985 überwiegend in Pakistan und Afghanistan auf, wo er zur „rechten Hand“ von Usama Bin Laden wurde (und nach dessen Tod 2011 neuer „Emir“ der Al-Qa‘ida). Der größte Teil der Propagandaschriften und -videos der Al-Qa‘ida seit 2002 stammt von ihm.
14)
Der arabische Terminus „Mujahidin“ bzw. „Mujahidun“ bedeutet „Jihad-Kämpfer“. In den 1980er-Jahren war der Begriff auch in westlichen Medien durchweg positiv belegt, im Sinne von „islamische Freiheitskämpfer“. Während sich die westliche Einstellung gewandelt hat, bezeichnen militante islamistische Gruppen aller Couleur ihre bewaffneten Kämpfer weiterhin als „Mujahidun“.
15)
Zum „Kalifatstaat“, der im Dezember 2001 vom deutschen Innenminister verboten wurde, vgl. Schiffauer 2000. Metin Kaplan, der die Gruppe seit 1995 angeführt hatte, wurde 2004 an die Türkei ausgeliefert.
16)
Vgl. Vidino 2017.
17)
Vgl. Verfassungsschutz Sachsen.
18)
DITIB (Diyanet Işleri Türk Islam Birliği = Türkisch-Islamische Union für Religiöse Angelegenheiten), seit 1984 in Deutschland ein eingetragener Verein, untersteht der Aufsicht der obersten türkischen Religionsbehörde.
19)
Die Hizb ut-Tahrir wurde 1953 von dem palästinensischen Gelehrten Taqi ad-Din al-Nabhani in Jerusalem gegründet. Seit den 1970er-Jahren konzentriert sich ihre Propaganda auf die Forderung, wieder ein panislamisches Kalifat zu errichten. In den meisten arabischen Staaten und Pakistan ist die HuT heute verboten, aber in den 1990er-Jahren gewann sie an Einfluss, unter anderem in Zentralasien.
20)
Das auf den Koran, Sure 5 Vers 51, zurückgehende Begriffspaar walâ und barâ’a wird in vielen zeitgenössischen Propagandaschriften thematisiert, besonders von militanten Salafisten, die Loyalität (walâ) gegenüber Glaubensbrüdern/-schwestern und die Feindschaft gegenüber den „Ungläubigen“ bzw. deren „Meidung“ (barâ’a) zu einer wesentlichen Glaubenspflicht aller Musliminnen und Muslime erklären.
21)
Spiegel Online vom 30.08.2010; Spiegel Online vom 09.10.2010; Spiegel Online vom 15.10.2010.
22)
Im Mai 2012 provozierte die rechtspopulistische Partei Pro NRW gezielt Muslime mit dem Zeigen von Muhammad-Karikaturen bei Demonstrationen vor Moscheen in Solingen und Bonn. Bei Gegendemonstrationen von Salafisten kam es zu Gewalt gegen Polizeibeamte (29 Verletzte in Bonn, 05.05.2012); vgl. Die Welt vom 02.05.2012; Spiegel Online vom 05.05.2012; Die Welt vom 10.10.2012; Spiegel Online vom 19.10.2012.
23)
Vgl. Abou Taam/Dantschke/Kreutz/Sarhan 2016.
24)
Bundeskriminalamt/Bundesamt für Verfassungsschutz/Hessisches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus 2015.
25)
Einen guten Eindruck von der „gelebten Brüderlichkeit“ vermittelte z. B. ein 2011 vom Islamischen Kulturzentrum Mönchengladbach produziertes Video „Wir vermissen Dich - Der Dawa-Film“, in dem auch Sven Lau, Pierre Vogel, Hassan Dabbagh und andere Prediger auftraten (bei YouTube noch in Auszügen aufrufbar).
26)
Bundesamt für Verfassungsschutz 2019, 175.
27)
Vgl. an einem deutschen Beispiel die Gründung des Marwa El-Sherbiny-Zentrums in Dresden, mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft. Das Zentrum wurde nach der mit fremden- bzw. islamfeindlichen Motiven während eines Gerichtsverfahrens 2009 getöteten Marwa El-Sherbiny benannt.
28)
Abou Taam et al., a. a. O., 99. Ein Gerichtsverfahren gegen die Beteiligten an dieser Aktion endete im November 2016 mit dem Freispruch aller Beschuldigten.
29)
Vgl. exemplarisch Spielhaus/Mühe 2018.
30)
Wiedl/Becker 2014.
31)
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 2016.
32)
Der bereits im Koran mehrfach vorkommende Begriff Tâghût (Plural: Tawâghît) bedeutet wörtlich „Übertreter“, d. h. jemand, der sich über die „Gesetze Allahs“ hinwegsetzt, sei es durch die Verehrung von „Götzen“ oder durch tyrannisches, willkürliches Herrschen. Im heutigen islamistischen Sprachgebrauch dient Tâghût als Schimpfwort besonders für „unislamische“ Regierungsformen, wozu oft auch solche Regierungen islamischer Staaten gezählt werden, die nicht gemäß den Gesetzen der Scharia herrschen.
33)
Der erste Teil des islamischen Glaubensbekenntnisses. Der zweite Teil lautet Muhammad rasûlu’llâh („Muhammad ist der Gesandte Allahs“).
34)
TAZ 2007.
35)
Vgl. Malthaner/Hummel 2012, 275.
36)
Das Frankfurter Missionierungsnetzwerk DawaFfm verbreitete seit 2008 Videos auf einem eigenen Kanal bei YouTube und unterstützte ab 2012 die Koranverteilungsaktion „Lies!“. Es wurde im März 2013 verboten.
37)
Takfîr („für ungläubig erklären“) ist der arabische Terminus für Exkommunikation von der Gemeinschaft der Muslime, wozu gemäß dem islamischen Recht eine Reihe von Voraussetzungen vorliegen müssen.
38)
Mohamed Mahmoud („Abu Usama al-Gharib“) setzte sich im April 2012, noch vor dem Verbot der Gruppe Millatu Ibrahim, in die Türkei ab, von wo er sich nach einer weiteren Haftzeit 2014 nach Syrien schleusen ließ. Er trat im
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11 Zurückgeben Rückgängig Dokument zurückziehen Informationen anzeigen Name: Typ: Pfad: Modul_2_2 InEx-Kapitel /BKA/HEX/DE/Handbuch/Kapitel_2/Modul_2_2Erstellt: Publiziert: Geändert: Dienstag, den 5. Januar 2021 14:43 (1, ifey) Montag, den 17. Januar 2022 16:02 (21, ifey) Mittwoch, den 19. Januar 2022 13:33 (22, ifey) Kapitel-Nummer Juni 2015 in einem Propagandavideo des IS auf, in dem er nach einer Hetzrede mit sichtlicher Freude einen syrischen Gefangenen erschoss. Im November 2018 soll er bei einem Luftangriff in Syrien getötet worden sein.
39)
Abou Taam et al., a. a. O., 104; Abu Muhammad al-Maqdisi (geb. 1959 in Nablus, Palästina) gilt als einer der einflussreichsten lebenden Ideologen des zeitgenössischen Jihadismus. Seine 1984 erschienene Streitschrift Millatu Ibrahim [„Die Gemeinschaft Abrahams“] betont die Notwendigkeit für Muslime, sich von jeder Form der Loyalität zu „Götzendienern“ loszusagen (vgl. oben, Fußnote 20, al-walâ wal-barâ’a).
40)
Der irakische Prediger „Abu Walaa“ (Klarname: Ahmad Abdulaziz Abdullah) wurde im November 2016 in Hildesheim verhaftet. Das Strafverfahren gegen ihn läuft seit September 2017 in Celle.
41)
Vgl. Abou Taam et al., a. a. O., 115ff.
42)
Kiefer/Ceylan/Hüttermann/Zick /Dziri 2017.
43)
Hummel 2014.
44)
Die höchste Strafe gegen einen deutschsprachigen mutmaßlichen Rekrutierer für den IS wurde bisher gegen den Bosnier Mirsad Omerovic („Ebu Tejma“) verhängt, der lange in Österreich gepredigt hat; vgl. Die Presse (Wien) vom 14.07.2016. Denis Cuspert („Abu Talha al-Almani“), der 2011-2012 neben Mohamed Mahmoud als wichtigste Führungsperson der Gruppe Millat Ibrahim fungierte, setzte sich 2012 nach Ägypten und später nach Syrien ab, wo er sich spätestens 2014 dem IS anschloss und in verschiedenen IS-Propagandavideos auftrat. Er soll im Januar 2018 in Syrien getötet worden sein.
45)
Vgl. Lohlker 2016.
46)
„Abu Dujana – Der Genusszerstörer – Der Tod“; „Abu Dujana – Die Hölle“.
47)
Die in Bonn aufgewachsenen Deutsch-Marokkaner Yassin und Mounir Chouka zogen 2008 ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet (Nord-Waziristan) und traten in den Folgejahren in einer Reihe von deutschsprachigen Propaganda-Videos der Islamischen Bewegung Usbekistans (IBU) auf.
48)
Das arabische Wort hijra hat eine religiöse Konnotation, d. h. es wird auf die Auswanderung der ersten Muslime von Mekka nach Medina zusammen mit dem Propheten Muhammad 622 AD angespielt, die als sehr verdienstvoll gilt, da sie aus religiösen Gründen ihren Besitz zurückließen. In diesem Sinne haben zeitgenössische jihadistische Gruppen, besonders der IS, in ihrer Propaganda stets die „Auswanderung zu den Schauplätzen des Jihad“ propagiert.
49)
Vgl. El Hadad/Holtmann/Prucha 2016, 220f.
50)
Darunter Cüneyt Čiftči aus Ansbach (Bayern), der im März 2008 bei einem Selbstmordanschlag in der afghanischen Provinz Khost starb und als erster deutscher Selbstmordattentäter bekannt wurde.
51)
Bis Ende 2017 hatte der IS alle seine zuvor gehaltenen Territorien im Irak verloren. Im syrischen Grenzgebiet zum Irak hielt sich eine letzte Enklave des IS noch bis fast Ende März 2019.
52)
Allerdings wurde im Juni 2018 in Köln ein Tunesier verhaftet, dem unter anderem vorgeworfen wird, sich größere Mengen des Giftes Rizin für ein Anschlagsvorhaben in Deutschland beschafft zu haben. Er wurde im März 2020 zu 10 Jahren Haft verurteilt. Im Oktober 2018 scheiterte ein Anschlag auf die ICE-Bahnstrecke zwischen Augsburg und München nur an technischen Unzulänglichkeiten. Ein tatverdächtiger Iraker wurde am 26.03.2019 in Wien festgenommen; vgl. Kronen Zeitung 27.03.2019.
53)
Spiegel Online 11.12.2017; Spiegel Online 12.12.2017.
54)
AFP 09.01.2017.
55)
Goldberg, Jüdische Allgemeine 12.02.2015; Spiegel Online 18.01.2016.
56)
Vgl. hierzu bei Pisoiu/Hummel 2014.
57)
Bjørgo 2015.
58)
Vgl. Ritzmann 2018.
59)
Dies ist bei der Auswertung von Datenträgern vieler arabisch- und türkischstämmiger Personen aufgefallen, gegen die am BKA in Staatsschutzverfahren ermittelt wurde, und die neben jihadistischen Propagandavideos auch vergleichsweise harmlose Vorträge von Pierre Vogel und anderen deutschen Konvertiten abgespeichert hatten.
60)
ntv vom 14.04.2016.
61)
Ein Zeichen in dieser Hinsicht setzte im Juni 2017 die Berliner Anwältin Seyran Ateş mit der Eröffnung einer „liberalen Moschee“, wofür sie allerdings auch von deutschen Islamverbänden kritisiert wurde; vgl. Spiegel Online 12.06.2017; Deutsche Welle 21.06.2017; Spiegel Online, 02.07.2017.
62)
Von diesem Personenkreis ausgeführte Anschläge mit Todesopfern gab es neben dem von Anis Amri in Berlin (Dezember 2016) in Würzburg (Regionalbahn), in Ansbach (Juli 2016) und in Hamburg (Juli 2017). Einige geplante Anschläge von Neuzuwanderern konnten seit 2016 im Vorfeld verhindert werden; Ermittlungen bzw. Strafverfahren dazu dauern teilweise noch an.
Literatur
Abou Taam, Marwan/Dantschke, Claudia/Kreutz, Michael/Sarhan, Aladdin (2016): Anwerbepraxis und Organisationsstruktur, in: Biene Janusz/Daase Christopher/Junk, Julian/Müller, Harald (Hrsg.): Salafismus und Dschihadismus in Deutschland:Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen. Frankfurt a. M., Campus Verlag.
Bauknecht, Bernd Ridwan (2018): Geschichte einer Radikalisierung. In: Bundeszentrale für politische Bildung: Online Ausgabe: https://www.bpb.de/izpb/272424/geschichte-einer-radikalisierung.
Bickel, Markus (2013): Syrien, Iran, Hisbollah, Hamas: Bröckelt die Achse? In: Bundeszentrale für politische Bildung. Online Ausgabe: https://www.bpb.de/apuz/155117/syrien-iran-hisbollah-hamas-broeckelt-die-achse.
Biene Janusz/Daase Christopher/Junk, Julian/Müller, Harald (Herausgeber) (2016): Salafismus und Dschihadismus in Deutschland: Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen. Frankfurt am Main, Campus Verlag.
Bjørgo, Tore (2015): Counter-terrorism as crime prevention: a holistic approach, in: Behavioral Sciences of Terrorism Political Aggression. London, Routledge, Seiten 25-44.
Bundeskriminalamt/Bundesamt für Verfassungsschutz/Hessisches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (2015): Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind -Fortschreibung 2015, o. O.
Elger, Ralf (Hrsg.) (2018): Wahabiten. In: Kleines Islam-Lexikon. Geschichte, Alltag, Kultur. 6. Aktualisierte Auflage. München, C.H. Beck.
El Hadad, Amr/Holtmann, Philipp/Prucha, Nico (2016): Transnationale Welten. In: Biene, Janusz/Daase, Christopher/Junk, Julian/Müller, Harald (Herausgeber): Salafsmus und Dschihadismus in Deutschland:Ursachen, Dynamiken, Handlungsempfehlungen. Frankfurt am Main, Campus Verlag.
Hassan, Hassan (2016): The Sectarianism of the Islamic State: Ideological Roots and Political Context. Carnegie Endowment for International Peace (June 13, 2016). Quelle:http://carnegieendowment.org/2016/06/13/ sectarianism-of-islamic-state-ideological-roots-and-politicalcontext-pub-63746.
Hummel, Klaus (2014): Das informelle islamische Milieu: Blackbox der Radikalisierungsforschung. In: Hummel, Klaus/Logvinov, Michail (Herausgeber): Gefährliche Nähe. Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Stuttgart, ibidem Verlag.
Kiefer, Michael/Ceylan, Rauf/Hüttermann, Jörg/Zick, Andreas/Dziri, Bacem (2017): Lasset uns in shaʼa Allah einen Plan machen. Fallgestützte Analyse der Radikalisierung einer WhatsApp-Gruppe. Wiesbaden, Springer Fachmedien.
Kreutz, Michael (2019): Die Muslimbruderschaft und Historische Entwicklung, beide aus Bundeszentrale für politische Bildung.
Lohlker, Rüdiger (2016): Theologie der Gewalt. Das Beispiel IS. Wien, Facultas Verlag.
Malthaner, Stefan/Hummel, Klaus (2012): Islamistischer Terrorismus und salafistische Milieus: Die Sauerland-Gruppe und ihr soziales Umfeld, in: Malthaner, Stefan/Waldmann, Peter (Herausgeber): Radikale Milieus. Das soziale Umfeld terroristischer Gruppen. Frankfurt am Main, Campus Verlag.
Mühe, Nina/Spielhaus Riem (2018): Islamisches Gemeindeleben in Berlin. Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa. Erlangen.
Nagel, Tilmann (2005): Islam oder Islamismus? Probleme einer Grenzziehung. In: Zehetmair, Hans (Herausgeber): Der Islam. Im Spannungsfeld von Konflikt und Dialog. Wiesbaden, Springer Verlag, Seiten 19-33.
Pfahl-Traughber, Armin (2007): Aufklärung und Kritik, Sonderheft 13: Islamismus Bundeszentrale für politische Bildung.
Philipp, Peter (2011): Hisbollah. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Online Ausgabe: https://www.bpb.de/apuz/155117/syrien-iran-hisbollah-hamas-broeckelt-die-achse.
Pisoiu, Daniela/Hummel, Klaus (2014): Das Konzept der Co-Radikalisierung am Beispiel des Salafismus in Deutschland, in: Hummel, Klaus/Logvinov, Michail (2014) (Herausgeber): Gefährliche Nähe. Salafismus und Dschihadismus in Deutschland. Stuttgart, ibidem Verlag, Seiten 183-198.
Ritzmann, Alexander (2018): Stellungnahme zur Beweisaufnahme des 1. Untersuchungsausschuss der 14. Legislaturperiode (Terroranschlag Breitscheidplatz). Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/554256/bf2108fe8e72845169e7de1c23d5f05c/19-25-235-neu--data.pdf.
Schiffauer, Werner (2000): Die Gottesmänner – Türkische Islamisten in Deutschland. Frankfurt am Main, Suhrkamp Verlag.
Schneiders, Thorsten Gerald (Hrsg.) (2014): Salafismus in Deutschland. Ursprünge und Gefahren einer islamisch-fundamentalistischen Bewegung. Bielefeld, transcript Verlag, Seiten 187-215.
Steinberg, Guido (2011): Taliban. In: Bundeszentrale für politische Bildung. Online Ausgabe: https://www.bpb.de/internationales/asien/afghanistan/75048/taliban.
Verfassungsschutz Sachsen. Zur SBS und zur IGD Legalistischer Islamismus auf Expansionskurs in Sachsen - Die Sächsische Begegnungsstätte und ihre Verbindungen zur Muslimbruderschaft. Quelle: http://www.verfassungsschutz.sachsen.de/download/SBS_Hintergrundbeitrag.pdf.
Vidino, Lorenzo (2017): The Muslim Brotherhood in Austria, Wien. Quelle: https://extremism.gwu.edu/sites/g/fles/zaxdzs2191/f/MB%20in%20Austria-%20Print.pdf.
Wiedl, Nina/Becker, Carmen (2014): Populäre Prediger im deutschen Salafismus. Hassan Dabbagh, Pierre Vogel, Sven Lau und Ibrahim Abou Nagie, in: Schneiders, Thorsten Gerald (Hrsg.) (2014): Salafismus in Deutschland. Ursprünge und Gefahren einer islamisch-fundamentalistischen Bewegung. Bielefeld, transcript Verlag, Seiten 187-215.
Quellen
AFP vom 09.01.2017: Why 5,000 Jews emigrated from France to Israel last year.
Bundesamt für Verfassungsschutz (2019): Verfassungsschutzbericht 2018. Köln.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2016): Pressemitteilung: Bundesminister Dr. Thomas de Maizière verbietet größtes deutsches Sammelbecken jihadistischer Islamisten, 15.11.2016.
Deutsche Welle vom 21.06.2017: Liberal mosque in Berlin draws criticism.
Die Presse (Wien) vom 14.07.2016: 20 Jahre Haft für Prediger im Grazer Jihadisten-Prozess.
Die Welt vom 02.05.2012: Solingen: Salafisten greifen bei rechter Demo Polizisten an.
Die Welt vom 10.10.2012: Krawalle in Bonn: Mutmaßlicher Salafist gesteht Messerattacke.
Jüdische Allgemeine, Goldberg, Leonie, vom 12.02.2015: Fehlurteil in Wuppertal. Warum ein Synagogen-Anschlag nicht antisemitisch sein soll.
Kronen Zeitung vom 27.03.2019: Anschläge auf Züge: IS-Terrorist in Wien verhaftet.
ntv vom 14.04.2016: Mordaufruf gegen Salafisten. Pierre Vogel steht auf der IS-Abschussliste.
Spiegel Online vom 30.08.2010: Bürgerprotest gegen Islamschule. Als käme der Leibhaftige in die Stadt.
Spiegel Online vom 09.10.2010: Mönchengladbach. De Maizière schaltet sich in Streit um geplante Islamschule ein.
Spiegel Online vom 15.10.2010: Islamstreit in Mönchengladbach. De Maizière zeigt Flagge gegen Salafisten-Sekte.
Spiegel Online vom 05.05.2012: Salafisten und Pro-NRW-Bewegung. Extrem ähnlich.
Spiegel Online vom 19.10.2012: Messerattacke auf Polizisten. Salafist Murat K. muss für sechs Jahre in Haft.
Spiegel Online vom 18.01.2016: Anschlag auf Synagoge in Wuppertal: Sechs Brandsätze in der Nacht.
Spiegel Online vom 12.06.2017: Frauenrechtlerin gründet Moschee. Unsere Religion nicht den Rückständigen überlassen (Interview).
Spiegel Online vom 02.07.2017: Dutzende Morddrohungen. Moschee-Gründerin Seyran Ateş unter verstärktem Polizeischutz.
Spiegel Online vom 11.12.2017: Antisemitismus bei Demo in Berlin: Blanker Hass.
Spiegel Online vom 12.12.2017: Juden zu antisemitischen Protesten: Jegliche Grenze des Akzeptablen ist überschritten.
TAZ vom 06.09.2007: Anschlagspläne: Die Ulmer Verbindung.
YouTube, Abu Dujana, Abu Dujana – Der Genusszerstörer – Der Tod. Quelle: https://www.youtube.com/ watch?v=6yZoYw8QdvM.
YouTube, Abu Dujana, Abu Dujana – Die Hölle. Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=_ mTV2JKYyj8.
Bildquellen
Anschlag in Berlin (Breitscheidplatz): © picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa.
Arid Uka Tatortbild: © picture alliance / dpa.
Ausrufung des Khalifat 2014 (Abu Bakr al-Baghdadi): @ picture alliance/AP Photo.
Ausbreitung des selbsternannten Kalifats (Stand 03.04.2015): @ picture-alliance/dpa-infografik. Hizbullah (Libanon): Hisbollah, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=6600630.
Logo der Hamas: Hamas, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=7383948.
Logo der HuT: Hizb ut-Tahrir, https://www.hamburg.de/innenbehoerde/archiv/231738/hizb-ut-tahrir-artikel/
Logo des IGMG: IGMG (ttps://www.mena-watch.com/wp-content/ uploads/2018/01/mlw_logo.jpg), https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode.
Logo Islamische Weltliga WML: Islamische Weltliga, ttps://www.mena-watch.com/wp-content/ uploads/2018/01/mlw_logo.jpg.
Logo der Lies!-Kampagne: Lies! Stiftung, Plakat 2014.
Logo der Muslimbruderschaft: Muslimbruderschaft, https://suara01.fles.wordpress.com/2010/01/image_thumb11.png?w=1400.
Sauerlandgruppe: Die blauen Fässer beinhalteten Chemikalien zum Bau von Bomben. @ picture alliance / ASSOCIATED PRESS.