Bühne des Kapitels / Moduls
Radikalisierung in konflikttheoretischer Perspektive
3.1 Prozesse der Radikalisierung
Inhalt des Kapitels / Moduls
Seit jeher sind Menschen bereit, für ihre verwandtschaftlichen, politischen und religiösen Gemeinschaften zu kämpfen und notfalls auch zu töten und zu sterben. Ebenso gibt es aber auch immer wieder Versuche, Konflikte so zu regeln, dass sie gewaltfrei ausgetragen werden können. In der Gegenwart eröffnet die Demokratie mit allgemeinen und freien Wahlen eine Chance für die gewaltfreie Mitwirkung an politischen Entscheidungen. Der Rechtsstaat stellt Menschenrechte und Grundrechte, wie Rede- und Versammlungsfreiheit unter Schutz. Mit einem rechtlich kontrollierten Gewaltmonopol versucht der Staat, die Umsetzung von demokratisch getroffenen und richterlichen Entscheidungen sicherzustellen. Zusammen sind dies wichtige Voraussetzungen für den Gewaltverzicht der Bürger.
Bisher konnte damit aber nicht verhindert werden, dass immer wieder Ideen Anhänger finden, die den Ordnungsrahmen der Verfassung überschreiten und sich mit Gewalttaten durchzusetzen versuchen. RAF, NSU und IS sind Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit. Daher ist die Frage dringlich, warum und unter welchen Bedingungen auch in einer rechtsstaatlichen und demokratischen Ordnung Zweifel am Sinn oder gar der Möglichkeit gewaltfreier Konfliktregulierung entstehen. Umgekehrt gefragt: Können die Verhältnisse, in denen die Menschen leben und auch miteinander streiten, so gestaltet werden, dass „Anreize“ für politisch motivierte Gewalt zurückgehen?
Um dies herauszufinden, sind radikale Ideologien nicht nur als Ursache von Gewalt, sondern auch als mögliche Folge von Lebenslagen zu betrachten, in denen sie für manche Menschen plausibel werden. In der sozialpsychologischen Tradition ist darum über die Entstehungsbedingungen von autoritären Denk- und Verhaltensmustern in der Familie geforscht worden. Der vorliegende Beitrag wählt jedoch einen weiteren, konflikttheoretischen Zugang: Wenn es dem Rechtsstaat und der Demokratie über längere Zeit hinweg nicht gelingt, die Konflikte zu bewältigen oder zu regulieren, durch die Teile der Bürgerinnen und Bürger sich bedroht fühlen, entstehen Zweifel an der Wirksamkeit der bestehenden politischen Ordnung. Dann finden auch Vorstellungen Gehör, dass die Gemeinschaften, denen Menschen angehören, zum Kampf bestimmt seien und nur bestehen könnten, wenn sie andere in die Schranken weisen, besiegen oder vernichten. Solche Vorstellungen können zu den Kerngedanken politischer Bewegungen werden, die im Namen „höherer Ziele“ den Lauf der Geschichte neu bestimmen wollen. Wenn das so ist, ist die grundsätzliche Anerkennung von Demokratie, Rechtsstaat und staatlichem Gewaltmonopol nicht nur durch politische Bildung und sozialpädagogische Arbeit zu fördern, sondern muss immer wieder durch konkrete Problembewältigung und Konfliktregulierung in der Politik selbst hergestellt werden.
Der folgende Beitrag fügt Erkenntnisse aus unterschiedlichen Forschungsrichtungen in Neurobiologie, Sozialanthropologie, Sozialpsychologie, Soziologie und Politikwissenschaft zusammen, um die Dynamik der Radikalisierung von Personen und Bewegungen verständlich zu machen. Zunächst geht es darum, die Zugehörigkeit von Menschen zu ihren Gemeinschaften in ihren anthropologischen Voraussetzungen und in ihrer kulturellen Konstruktion zu verstehen. Die Möglichkeit friedlicher Konfliktregelung ist eine zentrale Frage des Zusammenlebens. Politische Radikalisierung ist mit einer Reduktion der Vielfalt von persönlicher Zugehörigkeit verbunden, die durch Konflikte erzeugt wird und diese Konflikte weitertreibt. Vor diesem Hintergrund ist die Verabsolutierung von Gemeinschaften im zwanzigsten Jahrhundert und in der Gegenwart zu skizzieren. Schließlich ist darüber zu urteilen, was dies auch heute für Menschenrechte und Demokratie bedeuten könnte. Das soll abschließend an einem Dokument aus dem Jahre 2018 beispielhaft aufgezeigt werden.
Radikalisierung verstehen
Können wir sicher sein, dass totale Herrschaft, Massenvernichtung und Völkermord keine Chancen mehr haben? Der Abbau von Gewaltenteilung und die Wiederkehr autoritärer Führerfiguren und ethnischer Ausgrenzung in vielen Ländern wecken heute Zweifel an dem Gelingen des Projektes einer rechtsstaatlichen und demokratischen Zukunft. Um aus dem Schatten der Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts herauszutreten, möchten wir wissen, warum und wann Teile der Gesellschaft sich politisch radikalisieren und irgendwann auf Gewalt setzen. Dabei geht es zunächst nicht darum, einzelne Personen und Formen von Radikalisierung zu präsentieren oder zu skandalisieren. Vielmehr ist herauszufinden, wie der Prozess der politischen Radikalisierung zustande kommt und voranschreitet. Dafür sollen die Erkenntnisse unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen zueinander in Bezug gesetzt werden. Ausgehend von anthropologisch vorgegebenen Verhaltensweisen werden hier Gruppenprozesse, historische Verläufe und gegenwärtige Konflikte in den Blick genommen. Die Beispiele werden den sich radikalisierenden Bewegungen des zwanzigsten Jahrhunderts und der Gegenwart entnommen, ohne diese jedoch insgesamt darzustellen zu können.
Was heißt hier Radikalisierung?
Radikalisierung bezeichnet im Allgemeinen die Steigerung des Einsatzes und der Kampfbereitschaft durch Personen und Gruppen in einem besonderen Handlungsfeld. Sie kann für ganz unterschiedliche persönliche, berufliche oder politische Ziele in Gang kommen. Die Handlungsbereitschaften werden dabei von starken Gefühlen, der Überzeugung von einer Idee und der aus ihr erwachsenden Verpflichtung in einzelnen Situationen und über die Zeit hinweg bestimmt. Wenn es um politische Handlungsfelder geht, ist es vor allem die Identifikation mit einer politischen Idee, einer Bewegung oder Partei, die zunehmend an Bedeutung gewinnt und andere Sinnzusammenhänge in den Hintergrund drängt. Dieser Prozess kann zu Ergebnissen führen, die positiv oder negativ bewertet werden. Für die Wissenschaft ist es entscheidend, ihn erst einmal zu verstehen. Dafür ist die Perspektive der Akteure beispielhaft zu rekonstruieren – unabhängig davon, ob man sie für richtig oder falsch hält.
Ausgelöst wird politische Radikalisierung zumeist durch den Verlust des Vertrauens in die politischen Institutionen im Zuge von Krisen, Konflikten und Niederlagen. Dabei ist weniger die tatsächliche Lage der Bürgerinnen und Bürger, als vielmehr ihre Befürchtung gegenüber einer ungewissen Zukunft entscheidend. Ebenso kann aber auch die Erwartung eines Sieges und der scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten, die dieser bringen soll, Kampfbereitschaft und Kriegsbegeisterung auslösen. Kollektive Kränkungen und kollektiver Größenwahn können gleichermaßen zu kollektiver Gewalt führen. Zumeist sind es jedoch Situationen der Verunsicherung, in denen Menschen ihre Hoffnungen auf Gemeinschaften verstärken, von denen sie Hilfe in der Not und Perspektiven für die Zukunft erwarten. Und oft schichten sich Verunsicherungen und Siegeshoffnungen aufeinander auf und treiben Gesinnungen und Handlungen voran, wie sich z.B. an der Abfolge von Revolutionswirren und napoleonischer Kriegsbegeisterung vor über zweihundert Jahren zeigen lässt.
Was bedeutet dabei der Begriff der Gemeinschaft?
Der Begriff der „Gemeinschaft“ bezieht sich auf die Zurechnung von Personen sowohl zu interaktiven, d. h. unmittelbar von Mensch zu Mensch erlebbaren Gruppen als auch zu „vorgestellten“ gesellschaftlichen Einheiten, die durch Herrschaftsinstanzen, Justiz und Verwaltung repräsentiert werden oder die die Menschen als Anhänger einer Idee versammeln. Was einzelne Gemeinschaften inhaltlich ausmacht und was sie von anderen abgrenzt, kann sehr unterschiedlich sein. Entscheidend für Radikalisierung ist, worauf sich Vertrauen und Misstrauen, Hoffnungen und Befürchtungen der Zugehörigen richten.
Wie sind die Zusammenhänge von Konflikten und Gemeinschaften zu sehen?
Konflikte innerhalb von Gemeinschaften führen zu einer Frontbildung zwischen den Mitgliedern. Schon Familienstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikte können heftig werden, gerade weil man ihnen nicht ausweichen kann und es rasch „ums Ganze“, nämlich um das wechselseitige Vertrauen geht. Konflikte zwischen Gemeinschaften führen dagegen meistens zur Verstärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls in den jeweiligen Gemeinschaften und können zu diesem Zweck auch inszeniert werden. Anlässe, sich zu radikalisieren, können vielfältig sein: Finanz- und Wirtschaftskrisen, die die Erwartungen auf Wohlstand oder Aufstieg zerstören; Migrationskonflikte, die potentiell das Vertrauen in die umgebende Nachbarschaft, um gewohnte „Besitzstände“ an Raum und um die Erwartung vertrauter Verkehrsformen bedrohen; politischer und kultureller Wandel, der die Selbstverständlichkeiten von früher infrage stellt – und heute auch die Einsicht, dass der Weg, den die Gesellschaften in Produktion, Verkehr und Konsum genommen haben, letztlich mit ihrem künftigen Fortbestand unverträglich sind. Alle diese Entwicklungen können zu unterschiedlichen Radikalisierungsprozessen führen, die sich dann gerade in ihrer Gegensätzlichkeit wechselseitig vorantreiben. Bei einem Vertrauensverlust kann es also um vielerlei und um widersprüchliche Konstellationen gehen – die Radikalisierung, die mit ihm entstehen kann, folgt gleichwohl oft ähnlichen Mustern. Diese Muster sind hier an Bewegungen darzustellen, die in der Vergangenheit an die Grenzen von Rechtsstaat und Demokratie gekommen sind oder sie überschritten haben.
Welche Bedeutung hat dabei der persönliche Lebenslauf?
Wenn das eigene Leben von Brüchen, Krisen und Konflikten bestimmt ist, kann sich der Wunsch verstärken, in einer größeren Gemeinschaft aufgehoben zu sein und für deren Idee zu kämpfen. Diese wirkt dann als persönlicher Ordnungs- und Orientierungsfaktor. In Gruppen, die sich radikalisieren, finden sich jedoch Personen mit ganz unterschiedlichen und keineswegs nur traumatischen Vorerfahrungen. Einzelne Biografien können daher nur beschränkt erklären, wie Bewegungen insgesamt entstehen. Personenübergreifend kommen Bewegungen unter dem Eindruck besonderer Ereignisse zustande, wie sie gegenwärtig im Zusammenhang von kulturellem Wandel, Finanzkrisen, Einwanderungsbewegungen und einer sich verschärfenden Umweltkrise in den Blick geraten. Politische Bewegungen versprechen dann, Gefahren abzuwenden oder eine andere Zukunft durchzusetzen. Deren Dynamik ist dann für das Niveau der Radikalität und schließlich auch für den Einsatz von Gewalt und Gegengewalt bestimmend. Politische Bewegungen verweisen dabei regelmäßig auf die Zugehörigkeit zu „vorgestellten Gemeinschaften“ wie Klasse, Volk, Nation, Menschheit und auf deren Schicksal in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Vgl. Sapolsky 2017.
2)
Vgl. ebd., 508.
3)
Ausführlich bei Antweiler 1998, 19-81.
4)
Zur begriffichen Abgrenzung von Ethnozentrismus und Rassismus siehe ebd., a. a. O., Seiten 60-64.
5)
Den Begriff der „Imagined Community“ hat Benedict Anderson 1988 in: „Die Erfindung der Nation“ für die „Nation“ entwickelt, er ist aber auch auf andere „Großgruppen“ (Lemberg 1964) anwendbar, denen Menschen sich zurechnen oder zugerechnet werden.
6)
Vgl. dazu Sapolsky 2017, 735-746.
7)
Vgl. Roberts 1984.
8)
Strukturell erinnert die UNO an Island vor über tausend Jahren, das ein „Allthing“ zur Rechtsprechung kannte, aber über kein staatliches Gewaltmonopol verfügte. Geschädigte mussten darum, legitimiert durch eine Entscheidung des Allthing, zur Selbsthilfe schreiten, Mitstreiter einwerben und diese an der zu erwartenden Beute beteiligen.
9)
Die jeweilige Rechtsordnung kann freilich selbst zum Gegenstand des Konflikts werden, insbesondere dann, wenn sie keine als fair anerkannten Verfahren anbietet oder wenn diese nur für die Angehörigen einer Eigengruppe, nicht aber für die jeweils „anderen“ gelten.
10)
Wie Böckenförde annimmt. Vgl. Böckenförde 1964/1999.
11)
Vgl. Olson 1968.
12)
Vgl. Weiß 2017.
13)
Vgl. Tajfel/Turner 1986, Seiten 7-25.
14)
Sen 2007, 35.
15)
Ebd.
16)
Ebd., 186.
17)
Ebd., 183.
18)
Vgl. Tajfel 1982.
19)
Nunner-Winkler 1998.
20)
Sapolsky 2017, 506.
21)
Sherif/Sherif 1977, 167-192.
22)
Sapolsky, 504.
23)
Vgl. Hardin 1995.
24)
Nunner-Winkler 2005, 157-178, 167.
25)
Die Begründung des Irakkriegs von 2003 war ein ebenso trauriges wie tragisches Beispiel für eine solche Fiktion.
26)
Sapolsky 2017, 735.
27)
Ebd., 713-745.
28)
Vgl. Neidhardt 2013, Seiten 417-439.
29)
Vgl. Axelrod 2005.
30)
= Leitlinie.
31)
Vgl. Mühlmann 1964.
32)
Arendt 1951/1955; Friedrich 1957
33)
Vgl. Müller 2016, 27-32.
34)
Vgl. dazu: Eckert/Willems 1996.
35)
Vgl. dazu im Einzelnen: Koenen 2017.
36)
Zumeist mit Sorel 1908/1969.
37)
Vgl. Waldmann 2005.
38)
Vgl. Berbner 2017.
39)
Vgl. Kemmesies 2006, 229-246.
40)
Zitiert nach Welzer 2007, 266.
41)
Wahl 2000, 273.
42)
Vgl. Sutterlüty 2002.
43)
Vgl. Habermas/von Friedeburg/Oehler/Weltz 1961.
44)
Näher dazu Eckert 2012a.
45)
Näher dazu Eckert/Reiss/Wetzstein 2000, 101-158, 406 f.
46)
Vgl. Weiß 2017.
47)
Vgl. Buschbom 2013, 18-21.
48)
Vgl. Olson 1968.
49)
Vgl. Krastev 2019, 13.
50)
Vgl. Willems/Eckert/Würtz/Steinmetz 1993.
51)
Vgl. Gest 2016.
52)
Eckert 2012b, 160-167.
53)
Dubiel 1985, Seiten 639-651.
54)
Ebd., 650 f.
55)
Die Makroökonomen und Wirtschaftshistoriker Christof Trebesch, Manuel Funke und Moritz Schularick haben dargelegt, dass die wiederkehrenden Finanzkrisen seit 140 Jahren jeweils politische Schübe nach „rechts“ ausgelöst haben und kritisieren von diesem Ergebnis die mangelnde politische Bereitschaft, eine Neuordnung der internationalen Finanzwirtschaft durchzusetzen. In: Trebesch/Funke/Schularick 2018.
56)
Vgl. z. B. Marcuse 1968.
57)
So Theo Weigel, der als deutscher Finanzminister an der Einführung des Euro beteiligt war.
58)
Levitsky/Ziblatt 2018.
59)
Vgl. Turner 2005.
60)
Das Konzept eines „Führerlosen Widerstands“ wurde von dem Ku-Klux-Klan-Aktivisten Louis Beams Anfang der 1980er Jahre in den USA entwickelt. Kleine, unabhängig voneinander operierende Zellen sollen mit einer „Propaganda der Tat“ den Rassenkrieg auslösen, so der britische Nagelbombenattentäter David Copeland, dessen Anschläge wiederum von dem NSU-Trio in Köln kopiert wurden (vgl. Eckert 2015, 31-52).
61)
Vgl. Brennan 2019.
62)
Institut für Protest- und Bewegungsforschung, Zentrum für Technik und Gesellschaft, Hamburger Institut für Sozialforschung 2018.
63)
Vgl. Blumer 1969.
64)
Eckert/Willems 2002, 1457-1480.
65)
Fielitz/Ebner/Guhl/Quent 2018.
66)
Ebd., 20 f.
67)
Ebd., 22.
68)
Ebd., 26.
69)
Ebd., 27 f.
70)
Ebd., 32.
71)
Ebd., 52.
72)
Ebd., 58.
73)
Sloterdijk 2008.
74)
Ebd., 352.
75)
Ebd.
76)
Ebd., 353 ff.
77)
Sloterdijk am 13.6.2009, FAZ.
78)
Jongen 2016.
79)
Kubitschek 2009a.
80)
Ders. 2009b.
81)
Ders. 2017, 26 ff.
82)
Näher dazu vgl. Weiß 2017 a. a. O.
83)
Definition des „Zentrums für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung in Marburg“.
84)
Vgl. Duden 1993.
85)
Vgl. der Pflanzenphysiologe Kutschera 2016.
86)
Interview durch Steinmetz in: Eckert/Reis/Wetzstein 2000 am angegebenen Ort, 381.
87)
Kuban 2012.
88)
Donovan 2016.
89)
Ders. 2018.
90)
Ebd., 33.
91)
Ebd.
92)
Ebd., 20.
93)
Ebd., 106.
94)
Ebd., 119.
95)
Ebd., 15.
96)
Ebd., 119.
97)
Vgl. Theweleit 1977/78.
98)
de Benoist 1985, 104.
99)
Was ihr zu Unrecht als Verharmlosung des Völkermords ausgelegt wurde. Vgl. Arendt 1964.
100)
Niklas Frank, dessen Vater als Generalgouverneur über Polen für die Massenvernichtung verantwortlich war, erkennt in den neurechten Parolen die Rhetorik seines Vaters. (Der Spiegel 06.09.19; Panorama 10.10.19).
101)
Dewey 1954, 10.
Literatur
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Antweiler, Christoph (1998): Ethnozentrismus im interkulturellen Umgang. In: Eckert, Roland: Wiederkehr des „Volksgeistes“? Opladen, Leske + Budrich, Seiten 19-81.
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Quellen
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Sezession im Netz (2016): Lage, 29. Januar 2016.