Bühne des Kapitels / Moduls
Selektive Extremismusprävention aus pädagogischer Perspektive - Zielgruppen, Handlungsfelder, Akteure und Ansätze
5.2 Extremismusprävention in Deutschland – Praxiskonzepte
Inhalt des Kapitels / Moduls
Selektive Prävention“ wendet sich an Personen, die gefährdet erscheinen, sich rechtsextremen und islamistischen Positionen und Organisationen zuzuwenden. Als „gefährdet“ werden im Folgenden einzelne Personen (selten auch Gruppen) verstanden, die durch konkrete Positionen und Verhaltensweisen Hinweise darauf geben, dass solche Prozesse zu befürchten oder bereits im Gange sind. Allerdings sind diese Hinweise meist unspezifisch und ihre Wahrnehmung ist immer geprägt von persönlichen Deutungsfiltern und gesellschaftlichen Kontexten. Dies muss bei jeder Bewertung von Hinweisen mitbedacht werden. Andernfalls können präventive Ansprachen und Maßnahmen stigmatisierend wirken und Polarisierungsprozesse sowie ggf. Prozesse hin zum Extremismus noch befördern.
Anbieter von selektiv-präventiven Maßnahmen sind neben speziell darauf ausgerichteten Organisationen und Projekten nicht zuletzt die Regelsysteme von Schule oder Jugendarbeit, die entsprechend aufgestellt sein sollten. Maßnahmen der selektiven Prävention sollten immer auf die jeweilige Person und deren soziales System zugeschnitten sein. Voraussetzung für ihr Gelingen sind u. a. eine akzeptierende Grundhaltung und eine belastbare (Arbeits-)Beziehung. Gemeinsam mit der potenziell gefährdeten Person müssen sodann alternative Perspektiven und soziale Bezüge entwickelt werden. Erst auf dieser Grundlage können ideologische Anschauungen und Weltbilder infrage gestellt sowie Hinwendungen zu anti-demokratischen Gruppierungen gestoppt werden.
Einleitung
Im Dreiklang von universeller, selektiver und indizierter Prävention ist das Feld der selektiven Prävention wohl das Schillerndste und am schwersten zu Umreißende.1)Selektive Prävention richtet sich an „definierte Risikogruppen“,2) d. h. an Personen, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, bestimmte als problematisch bzw. als unerwünscht betrachtete Erscheinungsformen auszuprägen. Das klingt zunächst eindeutig. Doch zumindest im Handlungsfeld der Extremismusprävention ist die Zielgruppe selektiver Präventionsmaßnahmen keineswegs eindeutig definiert.3) Die einschlägige (deutschsprachige) Fachliteratur macht vielmehr deutlich, dass der Begriff der „Risikogruppe“ bzw. der diese Gruppe definierenden „Risikomerkmale“ oder „-faktoren“ in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet wird:4)
In der einen Lesart bezieht er sich auf Individuen und Gruppen, denen ein erhöhtes Radikalisierungsrisiko im Sinne einer besonderen – durch Lebensumstände und -erfahrungen oder auch „Persönlichkeitsmerkmale“ bedingten – „Vulnerabilität“ (hier zu deuten als Ungeschütztheit, Empfänglichkeit) gegenüber extremistischen Deutungs- und Gruppenangeboten zugesprochen wird. Eine andere Deutung orientiert sich dagegen an konkreten Erscheinungsformen: Als risikobehaftet oder gefährdet (engl. „at risk“ ) gelten hier solche jungen Menschen, die durch konkrete Positionierungen, Verhaltensweisen, soziale Kontakte und Bezüge auffallen oder aufgefallen sind, die als mögliche Anzeichen einer beginnenden inhaltlichen und/oder sozialen Annäherung an extremistische Strömungen erachtet werden.
Auch infolge dieses breiten Begriffsverständnisses (bzw. dieser breiten Verwendungspraxis) weist das Arbeitsfeld der „selektiven Prävention“ Unschärfen an den Schnittstellen zur indizierten Prävention auf, die sich an Personen mit manifestem Risikoverhalten richtet. Erst recht gilt das für die universelle Prävention:5) Diese hat allgemein vorbeugenden Charakter und ihre Angebote wenden sich – etwa in Schule und Jugendarbeit – an alle Jugendlichen (vgl. Kapitel 5.1). Wenn sich aber inhaltlich identische Angebote an spezifische Zielgruppen richten, weil diese aufgrund bestimmter Gruppenmerkmale als stärker „gefährdet“ gelten, wären sie der ersten Lesart zufolge bereits dem Feld der selektiven Prävention zuzurechnen.
Noch etwas führt zu Überschneidungen mit den anderen beiden Präventionsfeldern: Bei der Übernahme extremistischer Orientierungen und Einfindung in extremistische Gruppierungen handelt es sich in der Regel um prozesshafte Entwicklungen mit fließenden Übergängen. Kategorisierungen zur Beschreibung solcher Prozesse (gilt jemand noch als „gefährdet“ oder bereits als „ideologisiert“ oder „involviert“?) können dementsprechend niemals „objektiv“ sein, sondern sind in hohem Grade abhängig vom gesellschaftlichen Umfeld und den jeweils kategorisierenden Personen (mehr dazu s. u.).
Infolgedessen findet sich in der Praxis ein breiter „Korridor“ unterschiedlichster Maßnahmen, die der selektiven Prävention zugerechnet werden können: Sie reichen von Angeboten der politischen Bildung und Demokratieförderung für Schulklassen (z. B. einer Altersstufe) bis zu passgenauen Unterstützungs- und Problembearbeitungsmaßnahmen für einzelne Jugendliche oder Erwachsene, die sich bereits in extremistischen Szenen bewegen.
Im Folgenden wird zunächst dargelegt, welches Zielgruppenverständnis selektiver Prävention die Autorinnen und Autoren bei der pädagogischen Extremismusprävention aus welchen Gründen für angemessen halten. Das so umrissene Handlungsfeld bildet den inhaltlichen Rahmen für die weiteren Ausführungen dieses Kapitels.
In der Darstellung gehen wir zunächst phänomenübergreifend vor, das heißt, wir beschreiben Zielgruppen der Arbeit, potenzielle Signale von Annäherungs- und Einfindungsprozessen in den Extremismus sowie Formate und Vorgehensweisen bzw. Maßnahmen der Prävention – soweit möglich – zunächst unabhängig davon, ob es sich um das Phänomenfeld „Rechtsextremismus“ oder um „islamistischen Extremismus“ handelt. Aus dieser Vorgehensweise folgt jedoch nicht, dass beide Phänomene gleichzusetzen sind oder auch phänomenübergreifend, d. h. durch generalisierte Präventionsansätze bearbeitet werden könnten. Zwar gibt es bei islamistischem und rechtem Extremismus große Überschneidungsbereiche in den Motiven der Hinwendung zu „radikalen“ oder „extremen“ Positionen, Ideologien und Gruppierungen: Es sind verschiedenste Entfremdungserfahrungen bzw. Wahrnehmungen mangelnder Zugehörigkeit und Anerkennung (in der Familie, dem sozialen Umfeld, als Angehöriger einer diskriminierten Gruppe etc.), die dazu führen, dass „problematische“ (ideologische) Angebote einzelne Jugendliche und junge Erwachsene anziehen. Doch gibt es auch wichtige Unterschiede zwischen Hinwendungsbewegungen zu rechtem und islamistischem Extremismus. Diese resultieren aus den Besonderheiten der ideologischen Konstrukte, die sie für verschiedene Personengruppen unterschiedlich attraktiv machen,6)aus unterschiedlichen gesamtgesellschaftlichen Bewertungen der jeweiligen Phänomene sowie aus dem unterschiedlichen gesellschaftlichen Status von Akteuren, die sich diesen Strömungen jeweils überwiegend anschließen („Einheimische“ versus „Zugezogene“).7) In den einzelnen Abschnitten werden deshalb jeweils die Besonderheiten und Unterschiede der Phänomenbereiche hervorgehoben.
Das Handlungsfeld „Linksextremismus“ wird in dieser Darstellung überwiegend ausgeklammert. Es ist auf der Phänomen- und auf der Präventionsebene mit den anderen beiden bereits genannten Bereichen nicht unmittelbar vergleichbar. Die Ursachenforschung in den Bereichen „Rechtsextremismus“ und „islamistischer Extremismus“ lässt den Schluss zu, dass verschiedene Ansätze und Vorgehensweisen aus dem etablierten Präventionsfeld „Rechtsextremismus“ auf das Handlungsfeld „islamistischer Extremismus“ übertragbar sind.8) Für den Bereich „Linksextremismus“ gilt dies aber eher nicht: Einmal fehlt es hier an Forschung, die vergleichbare, d. h. für pädagogische Prävention relevante Zusammenhänge in den Blick nimmt9) und auf die sich Übertragungs- und Weiterentwicklungsüberlegungen stützen könnten. Erfahrungen aus der Praxis zeigen zudem, dass etablierte Ansätze aus anderen Präventionsfeldern auf das Handlungsfeld „Linksextremismus“ nicht übertragbar sind, da die anvisierten Zielgruppen mit den dort erprobten Maßnahmen kaum erreichbar sind. Auch existiert de facto keine substanzielle Praxis der selektiven Prävention im Handlungsfeld des Linksextremismus, deren Ansätze und Erfahrungswerte vergleichend vorgestellt und diskutiert werden könnten. Nicht zuletzt unterscheiden sich aktuelle, unter dem Begriff des „Linksextremismus“ in Deutschland zusammengefasste Phänomene10) z.B. bezüglich Stellenwert und Qualität von Gewalt deutlich von den anderen beiden Phänomenfeldern.11)
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Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul
Fussnoten
1)
Grundsätzlich stellt sich an dieser Stelle die Frage, inwieweit die im (präventionsbezogenen) Fachdiskurs gängige Dreiteilung der Präventionsarbeit mit den Gepflogenheiten pädagogischer Praxisakteure übereinstimmt. Tatsächlich beschränken sich diese vielfach auf die Begriffe Prävention und Intervention.
2)
Gordon 1983.
3)
In der Gesundheitsvorsorge, für die dieses Präventionsmodell zunächst entwickelt wurde, ist die Zielgruppe von selektiven Präventionsmaßnahmen noch vergleichsweise klar definiert: Demnach zielen diese auf „definierte Risikogruppen, die eine höhere Wahrscheinlichkeit aufweisen, eine zu verhindernde Problematik (die noch nicht manifest ist) zu entwickeln“ (Robert S. Gordon, National Institutes of Health 1983, zit. nach Johansson 2012). Mit der Adaption dieses Konzepts in andere Disziplinen kamen weitere Bedeutungen hinzu. Im Kontext der Sonder- und Heilpädagogik findet sich etwa die folgende Definition: „The purpose of selective or targeted interventions is to support students who are at-risk for or are beginning to exhibit signs of more serious problem behaviors”. (Definitions of the PBS framework, zit. nach Kutash 2006). Diese in pädagogischen Kontexten entwickelte Definition entspricht stärker der in der pädagogischen Extremismusprävention gängigen Lesart.
4)
Vgl. beispielhaft etwa die unterschiedlichen Definitionen im Sammelband „Sie haben keinen Plan B“ der Bundeszentrale für politische Bildung, Kärgel 2017.
5)
So werden in der Literatur teilweise Präventionsmaßnahmen als universell betrachtet, die andere Autorinnen und Autoren bereits der selektiven Prävention zurechnen – und umgekehrt.
6)
Ein bedeutsamer Unterschied ist z. B. die religiöse Dimension, aber auch eine zumindest teilweise weniger weltzugewandte, stärker „entsagende“ Ausrichtung im Islamismus; ein weiterer ist die klare ethnische Begrenzung des rechtsextremen Zugehörigkeitsangebots im Vergleich zur ethnischen Offenheit des Islamismus.
7)
Vgl. Glaser/Langner/Schuhmacher 2017.
8)
Vgl. Glaser 2016, Glaser/Langner/Schuhmacher 2017.
9)
Vgl. Schultens/Glaser 2013; Pfahl-Traughber 2010.
10)
Anders als in den Bereichen des rechten und islamistischen Extremismus ist diese Bezeichnung für aktuelle, dem politisch linken Spektrum zugeordnete Gewaltphänomene zudem in der Fachwelt hoch umstritten.
11)
So ist ein großer Teil dieser Gewalthandlungen sog. Konfrontationsgewalt. Gezielte Gewalt gegen Personen ist hier – anders als im rechten und islamistischen Extremismus – nicht Kernbestandteil der Ideologie, sondern als solche begründungspflichtig und Gegenstand intensiver Debatten (vgl. Verfassungsschutzberichte; Schultens/Glaser 2013).
12)
So sind z. B. Demokratiedistanz oder Rassismus allein kein hinreichendes Merkmal für „extremistische“ Einstellungen – können aber Hinweise für präventive Maßnahmen sein, die entsprechenden Prozessen vorbeugen können.
13)
So heißt es etwa in einer Handreichung der EC-Kommission zu diesem Arbeitsfeld: “A focus of this work will be on youth at the periphery of the society and at risk of marginalization since such life circumstances can create a specific vulnerability for violent radicalization.“ Übersetzung: “Ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf Jugendlichen an der Peripherie der Gesellschaft, die von Marginalisierung bedroht/marginalisierungsgefährdet sind, da solche Lebensumstände eine besondere Anfälligkeit für gewaltsame Radikalisierung schaffen können.“ (European Commission 2017).
14)
Zum Beispiel Beelmann 2019; Macdougall et al. 2018
15)
Vgl. für Rechtsextremismus zusammenfassend: Schuhmacher/Glaser 2016; für islamistischen Extremismus: Glaser/Herding/Langner 2018.
16)
Vgl. Müller 2017; El-Mafaalani 2018.
17)
So würde die Annahme, dass spezifische Positionen und Verhaltensformen von Jugendlichen deutliche Signale für mögliche Hinwendungsprozesse darstellen, zusammen mit der Annahme der Existenz bestimmter „Risikogruppen“ dazu führen, dass wohl beinahe jede/r Jugendliche unter Extremismusverdacht geriete.
18)
Vgl. Ufuq 2016.
19)
Kurt Möller, Nils Schuhmacher, Kai Nolde und Janek Rothe entwickelten das empirisch basierte Modell der „Pauschalisierenden Ablehnungskonstruktionen“ (PAKos) und leiteten hieraus mit dem sog. KISSES-Modell pädagogische Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten ab. Ihr Modell knüpft an das Konzept der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit an, erweitert dieses u. a. um eine qualitative Perspektive und verbindet damit den Anspruch, eine für die Praxis handhabbare Perspektive auf Ablehnungshaltungen und den Umgang mit ihnen zu entwickeln (vgl. Möller et al. 2018).
20)
Idealerweise handelt es sich hierbei um empirisch gesicherte Erkenntnisse. Wo diese (noch) nicht vorliegen, können Präventionskonzepte auch auf theoretisch gestützten Plausibilitätsannahmen basieren, die sich z. B. aus Erkenntnissen zu vergleichbaren Handlungsfeldern oder verwandten Prozessen herleiten.
21)
Edler 2017; Tempelmann o. J.
22)
Vgl. Rieker 2014; Glaser/Figlestahler 2016.
23)
Vgl. Charchira 2017.
24)
Vgl. Glaser/Figlestahler 2016.
25)
So existiert zum Handlungsfeld „Rechtsextremismus“ ein breites Spektrum, das auch differenzierte Angebote für einzelne Arbeitsfelder und spezielle Problemgruppen umfasst (s. auch Fn. 45). Ein Überblick über Träger und Projekte, die Angebote für Praxisakteure im Feld des extremistischen Islamismus machen, findet sich auf den Seiten der Bpb; vergl. auch Taubert/Hantel in Kärgel 2017.
26)
Vgl. Kohlstruck/Steil 2010.
27)
Vgl. Elverich et al. 2009.
28)
Vgl. Panke et al. 2010; Nordbruch 2017.
29)
Vgl. Möller 2002; Rieker 2009.
30)
Die Eignung solcher Aktivitäten für die Arbeit mit diesen Zielgruppen wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Sie bedürfen auf jeden Fall einer fundierten fachlichen Einbettung (vgl. Mischok 2010; Glaser 2014).
31)
Kritisch anzumerken ist allerdings, dass konzeptionell fundierte bildnerische Elemente der Arbeit – dies hat sich zumindest in einer Erhebung für das Feld „Rechtsextremismus“ gezeigt – in solchen sozialpädagogischen Settings häufig noch eine sehr begrenzte Rolle spielen bzw. in der praktischen Arbeit Gefahr laufen, in den Hintergrund zu geraten (vgl. Hohnstein/Greuel 2015). In Bezug auf die Integration beider Ansätze in diesem Handlungsfeld besteht nach wie vor Weiterentwicklungsbedarf.
32)
Auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die die Hinwendung junger Menschen zum Extremismus befördern, haben Pädagoginnen und Pädagogen nur sehr begrenzt Einfluss. Damit ist auch eine zentrale Schwierigkeit der oft hohen präventiven Erwartungen an pädagogische Arbeit benannt. Das enthebt pädagogische Praxis allerdings nicht der Aufgabe, diese Bedingungen, wo möglich, in ihrer Arbeit mit zu reflektieren und im Dialog mit anderen Präventionsakteuren kritisch zu thematisieren.
33)
Vgl. Toprak/Weitzel 2016.
34)
Vgl. Böhnisch 2012.
35)
Vgl. z. B. Frindte et al. 2001 und Inowlocki 2000 für den Bereich Rechtsextremismus; Frank/Glaser 2018 und Ceylan/Kiefer 2018 für den Bereich islamistischer Extremismus.
36)
Vgl. zum Phänomenbereich Islamismus Baaker et al. 2018.
37)
Vgl. Rülicke-Luzar 2013; Glaser 2013.
38)
Vgl. zu zentralen Vorgehensweisen systemischer Beratungsansätze im Handlungsfeld „Rechtsextremismus“ Becker/Schmitt 2019 sowie im Handlungsfeld „islamistischer Extremismus“ Taubert 2017a und Glaser/Figlestahler 2016.
39)
Gleichzeitig sind Abwendungsprozesse von der Familie zu einem gewissen Grad entwicklungsgemäße Prozesse im Jugendalter.
40)
Vgl. Nestmann/Sickendieck 2011.
41)
Von Schlippe/Schweitzer 2013, 149.
42)
Hier zeigt sich ein Unterschied im Selbstverständnis von Beratungsakteuren in den Handlungsfeldern islamistischer und rechter Extremismus: Während erstere häufig die jungen Menschen selbst als „Endzielgruppe“ ihrer Maßnahmen begreifen, finden sich in der Arbeit zu Rechtsextremismus auch Positionen, die explizit die Interessen der beratungsnehmenden Angehörigen ins Zentrum stellen (vgl. Niebling 2013).
43)
Vgl. Glaser/Figlestahler 2017.
44)
Vgl. Taubert/Hantel 2017.
45)
Für das Feld des Rechtsextremismus können Fortbildungen u. a. über die Landesdemokratiezentren, die Landesjugendämter oder über die Mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus erfragt werden. Darunter finden sich auch spezifische Angebote wie Fachkräftefortbildungen zum Umgang mit rechtsextremistischen Eltern (z. B. in Kitas oder für Familienberatungen). Im Feld des extremistischen Islamismus finden sich erste Ansätze dazu. Ein bundesweiter Überblick über Träger, die Fortbildungen im Feld der Islamismusprävention anbieten, findet sich auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung.
46)
Für hilfreiche Überlegungen und Diskussionen zu diesem Abschnitt danken wir Frank König.
47)
De facto ist gerade dies in der Praxis sogar sehr häufig der Fall, etwa wenn Präventionsangebote in eine bestimmte Schulklasse eingeladen werden, weil die Lehrkräfte dort bestimmte Äußerungen oder Verhaltensweisen registriert haben, die sie als problematisch einschätzen.
48)
Grundsätzlich ist hierzu allerdings anzumerken, dass Studien in diesem Themenfeld, bevor sie zur Grundlage solcher weitreichenden Entscheidungen genommen werden, stets sehr genau im Hinblick auf ihre Aussagereichweite und die angelegten Kriterien geprüft werden sollten.
Literatur
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Quellen
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