Bundeskriminalamt (BKA)

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Einleitung: Worum geht es?

Extremismusprävention und Demokratieförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, an denen vielfältige Akteurinnen bzw. Akteure und Institutionen mitwirken. Dazu gehören zum Beispiel die Parteien, die Medien, die Schule, die politische Bildung, die Kinder- und Jugendarbeit, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Migrantenorganisationen, die Polizei, die Justiz und der Verfassungsschutz. In der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland übernehmen dabei der Bundesstaat, die Bundesländer und die kommunale Ebene unterschiedliche Aufgaben. Während z.B. der Bund für die Gesetzgebung und wesentliche Bereiche der inneren Sicherheit zuständig ist, liegt die Verantwortung für Bildung auf Seiten der Bundesländer; die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendhilfe und damit z.B. für die Jugendarbeit wiederum liegt bei den Kommunen.

Wenn im Folgenden von den beiden Bundesprogrammen „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ die Rede ist, dann wird damit eine besondere Form der Extremismusprävention und Demokratieförderung auf Bundesebene in den Blick genommen:

  • Vor dem Hintergrund der gerade erwähnten unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen handelt es sich um Programme, die allein in der Verantwortung des Bundes durchgeführt werden. Verbunden sind damit besondere Rahmenbedingungen (vgl. Abs. 2).
  • Die hier im Zentrum stehenden Bundesprogramme legen einen deutlichen Schwerpunkt auf pädagogische, fördernde, beratende und bildende Aktivitäten. Auf Bundesebene ergänzen sie einerseits die behördlichen Maßnahmen zur inneren Sicherheit sowie andererseits die Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).
  • Derzeit darf der Bund keine dauerhafte Infrastruktur im Bereich pädagogisch orientierter Extremismusprävention und Demokratieförderung aufbauen oder finanzieren. Es werden Projekte gefördert, an denen der Bund aus politischen Gründen ein – um eine Formulierung aus dem § 23 der Bundeshaushaltsordnung aufzunehmen – „erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann“. Vor allem im außerschulischen Bereich sind damit vorrangig Projekte gemeint, die eine Anregungs- und Impulsfunktion für die Fachpraxis entfalten, also modellhaft neue Konzepte ausprobieren, Praxisansätze erproben und vorhandene Strategien weiterentwickeln. Sie dienen vorrangig der Weiterentwicklung der Praxis in den verschiedenen Bereichen und auf den verschiedenen föderalen Ebenen.

Mit beiden Programmen werden im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung wichtige Anliegen verfolgt. So sind beide Programme integrale Bestandteile der „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.1) Deren Ziel ist es

  • „durch Prävention von Radikalisierung und Gewalt zu einer demokratischen und sicheren Gesellschaft beizutragen;
  • den Schutz und die Achtung der Menschenwürde und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft zu stärken;
    mit umfassenden Beratungsstrukturen diejenigen zu unterstützen, die sich vor Ort für Demokratie einsetzen, die Hilfe für sich oder ihre Angehörigen brauchen und die aus extremistischen Strukturen aussteigen wollen; durch die Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit die gelebte Demokratie und ihre Werte zu stärken“.2)

Vor diesem Hintergrund werden im Folgenden die Inhalte und Strukturen der beiden Programme (Abs. 2), ihre Steuerung und Begleitung (Abs. 3) sowie ausgewählte Herausforderungen und Perspektiven dargestellt (Abs. 4).

Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul

Fussnoten

Literatur

Quellen