Bundeskriminalamt (BKA)

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Digitale Gewalt und Handlungsmöglichkeiten für Opfer

Rechtsextremismus online

Seit den ersten Tagen des Internets nutzen Rechtsextreme Online-Kommunikationsmöglichkeiten für ihre Zwecke. Anfangs ging es vor allem um Vernetzung und Ideologie-Verbreitung innerhalb der eigenen, rechtsextremen Szene. Neonazis feierten online den eigenen Lifestyle, offerierten verbotene Schriften zum Download vor allem über nicht in der EU befindliche Server, verdienten Geld mit Rechtsrock und Versandhandel oder verabredeten sich zu Gewalttaten. Mit dem Aufkommen von Foren und Blogs ab den 1990er-Jahren trat die Netzwerkbildung in den Vordergrund – zwischen verschiedenen Teilen der rechtsextremen und rechtspopulistischen Szene, aber auch europaweit und international. All dies waren demokratiefeindliche Entwicklungen, sie berührten aber die breite Öffentlichkeit wenig. Auf diese Angebote stieß im Internet nur, wer sie suchte.

Eine entscheidende Veränderung war die Erfindung sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube. Ab Mitte des Jahres 2000 war deren Nutzung breitenwirksam populär, und die rechtsextreme Szene in Deutschland begann, neben der Vernetzung innerhalb der eigenen Szene verschiedene Strategien zu erproben und auf die digitale Öffentlichkeit Einfluss zu nehmen: zum einen die „bürgerliche Mimikry“, also Rechtsextreme etwa aus dem NPD-Umfeld, die versuchten, zunächst nicht als Nazis erkennbar zu sein, um Menschen rassistische, antisemitische oder sexistische Abwertungen als scheinbar legitime Meinungen zu präsentieren. Die Idee war, Jugendliche für die Bewegung zu ködern und den gesellschaftlichen Diskurs antidemokratisch zu beeinflussen. Zum anderen entdeckten Rechtsextreme – und andere Menschenfeinde – Hasskommentare als ein profundes Mittel, um Menschen, die sie als Feindbilder begriffen, online anzugreifen, einzuschüchtern und bestenfalls mundtot zu machen: Migrantinnen und Migranten, für Demokratie Engagierte, jüdische Menschen oder Musliminnen und Muslime, Frauen, Homo- und Transsexuelle. Sie trafen dabei auf eine anfangs komplett überforderte Online-Community: Internetbegeisterte Menschen – und Unternehmen – stellten sich den Online-Raum als Ort der Teilhabe und des Zusammenhalts, der Wissensvermehrung und des Empowerments vor. Der Missbrauch dieser Strukturen durch Demokratiefeinde war einfach nicht bedacht worden. Entsprechend langsam entwickelten sich Gegenmaßnahmen wie die Löschung zumindest strafrechtlich relevanter Inhalte durch die Betreiber der Sozialen Netzwerke, Gegenrede zu nicht strafrechtlich relevanten Hass-Inhalten aus der Zivilgesellschaft oder auch Strafverfolgung durch Polizei und Justiz.

Umgang mit Hate Speech und digitale Gewalt

In den 2010er-Jahren wurden verschiedene Konzepte des Umgangs mit Hate Speech1) erprobt und umgesetzt. Zivilgesellschaftliche Initiativen erprobten Gegenrede-Konzepte
(z. B. die Gegenrede-Gruppe #ichbinhier)2) und Beratungen für Social Media-Managerinnen und -Manager von Organisationen, Medien, Parteien und Verbänden (z. B. die Amadeu Antonio Stiftung,3) No Hate Speech Movement),4) dazu entstanden pädagogische Konzepte wie Digital Streetwork in der Radikalisierungsprävention von Jugendlichen
(z. B. „Debate//De:Hate“,5) streetwork@online).6)

Zugleich forderte die digitale Zivilgesellschaft in Deutschland Verbesserungen im Umgang mit Hate Speech durch die Betreiber Sozialer Netzwerke. Zu den Wünschen, die (zumindest teilweise) gehört wurden, gehörte der Wunsch nach differenzierten Meldesystemen, besser geschulten und nach Möglichkeit muttersprachlichen Community Managerinnen und Managern, mehr Unterstützung für demokratische Gegenrede.

Die Politik reagierte mit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG),7) das sich allein auf strafrechtlich relevante Hate Speech fokussiert, also Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Zeigen von verfassungsfeindlichen oder verbotenen Symbolen, öffentliche Aufforderungen zu Gewalt- und Straftaten sowie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Rechtes am eigenen Bild, Nachstellen/Stalking. Diese sollen die Netzwerkbetreiber binnen 24 Stunden vom Netz nehmen, in komplizierten Fällen innerhalb von sieben Tagen. Außerdem gibt es eine Ansprechstelle innerhalb Deutschlands für Zivilklagen, eine Meldemöglichkeit nach NetzDG und halbjährliche Transparenzberichte, die bisher aber wenig aussagefähig, weil völlig uneinheitlich sind.

Der politische Druck hat, so zeigt die Online-Praxis, zur schnelleren Löschung strafrechtlich relevanter Inhalte geführt. Doch wie sich herausstellte, wurde dadurch die Strafverfolgung erschwert. Aktuell wird eine Novelle des Gesetzes diskutiert, dass die Netzwerke ihrer Meinung nach strafrechtlich relevante Inhalte direkt an die Strafverfolgungsbehörden melden sollen. Ob dies zu mehr Strafverfolgungserfolgen führen wird, wenn nicht zugleich die Polizei und Justiz mehr und speziell geschultes Personal für Hasskriminalität im Internet zur Verfügung stellt, bleibt abzuwarten. Immerhin gibt es inzwischen in einzelnen Bundesländern spezialisierte Projekte in Staatsanwaltschaften („Verfolgen statt löschen“),8) die gute Erfolge erzielen, und in einzelnen Bundesländern auch die Bildung entsprechend spezialisierter Polizeieinheiten. Die Grundidee, nämlich Internet-Nutzenden (endlich) klar zu machen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Taten dort Konsequenzen haben, ist notwendig und erfolgversprechend.

Digitale Gewalt

Trotzdem bleibt ein Problem, für das es bisher nicht wirklich eine Lösung gibt. Leider betrifft es ausgerechnet die Menschen, die das Internet als Meinungsbildungsraum nutzen. Wer sich in sozialen Netzwerken zu politischen Themen äußert oder sich für eine demokratische Debattenkultur eintritt, macht oft schnell die Erfahrung, dass er oder sie dadurch zum Ziel rechtsradikaler und antidemokratischer Hassrede wird. Erhebungen zeigen dabei, dass 75 Prozent aller Hasspostings in Sozialen Netzwerken durch Rechtsradikale und Rassistinnen oder Rassisten verbreitet werden9) – das heißt, natürlich gibt es Hassrede und digitale Gewalt auch aus anderen gesellschaftlichen Spektren, doch die meisten digitalen Angriffe aus Gründen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit kommen aus einer rechtsradikalen Ideologie. Deren Anhängerinnen und Anhänger sind nicht am demokratischen Meinungsaustausch interessiert, sondern wollen vor allem ihr Gegenüber angreifen, herabwürdigen und am liebsten mundtot machen und aus dem Diskurs drängen („Silencing“).

Dabei ist jedes Mittel recht: Wenn wir von digitaler Gewalt sprechen, meint dies nicht bloß aggressiv vorgetragene Abwertungen wegen Gruppenzugehörigkeiten (etwa als Frau, Muslimin oder Muslim, Demokratin bzw. Demokrat, Migrantin oder Migrant sowie Jüdin oder Jude). Es meint auch Datendiebstahl und anschließendes Doxing, also das Veröffentlichen von persönlichen Daten im Internet wie Wohnort oder Kitaplatz des Kindes, mit der Aufforderung zu „Hausbesuchen“ oder „hier kann man warten und seine Kritik mal persönlich loswerden“. Dies schafft für die betroffenen Personen eine massive Bedrohung im Offline-Leben, eine Einschränkung ihres Handlungsspielraums und macht schlimmstenfalls sogar einen Umzug nötig. Zur digitalen Gewalt gehört auch der Identitätsdiebstahl durch den Aufbau von gefälschten Social Media-Profilen mit Bild und Namen einer realen Person, mit deren Identität dann diskreditierender Unsinn verbreitet wird – also etwa rassistische Postings von einem Menschen, der eigentlich antirassistisch engagiert ist, was unter seinen Freunden und Kollegen zu massiven Irritationen führt. Auch verleumderische, erlogene YouTube-Videos oder Beiträge in sogenannten „rechtsalternativen“ „Medien“ können diesen Effekt erzeugen. Organisierte Kampagnen von verleumderischen Hasspostings an Arbeit- und Fördermittelgeberinnen und -geber sowie Geschäftspartnerinnen und -partner gehören ebenfalls zum Repertoire: „Sie beschäftigen aggressive Linksextreme, ist das die politische Haltung ihrer Firma?“, „Die Buchhaltung wird hier nicht sauber geführt und Spenden werden veruntreut“ – alles widerlegbar, aber die Beweislast liegt bei den Beschuldigten und bindet viel Energie. Schlimmstenfalls finden rechtsalternative Internet-Falscherzählungen sogar ihren Weg in breitenwirksame journalistische Medien, was die Delegitimierung der Betroffenen verstärkt. Feministin und Autorin Jasna Strick, eine der Initiatorinnen des Hashtags #aufschrei gegen sexualisierte Gewalt, beschrieb dieses Erleben eindringlich in einem Vortrag: „Es ging ums Anschwärzen, schau mal, was die schreibt. Es ging darum, dass wir Jobs verlieren, Freundinnen verlieren, nicht mehr öffentlich sprechen dürfen.“10)

Folgen digitaler Gewalt

Digitale Gewalt bleibt also in den seltensten Fällen im digitalen Raum, sondern hat auch ganz konkrete Folgen und Einschränkungen in der Offline-Welt. Für die Betroffenen können diese Folgen tiefgreifend sein, bis zur Veränderung der Persönlichkeit, Verbitterung, zu Suchtverhalten, sozialem Rückzug, körperlichen Erkrankungen, psychischen Störungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken.

Es ist sinnvoll, diese starke Belastung im Hinterkopf zu haben, wenn Betroffene digitaler Gewalt Hilfe suchen, auch bei der Polizei. Bisher hören sie oft den auf Hilflosigkeit basierenden Ratschlag, doch einfach „nicht mehr ins Internet“ zu schauen. Doch zum einen verschwindet die Diskreditierung dadurch natürlich nicht, und zum anderen erreichen die Angreifenden damit ihr Ziel, der betroffenen Person ihren digitalen Lebensraum zu nehmen und ihre Meinung aus dem Diskurs zu drängen – dies zu verhindern, sollte eine gemeinsame Anstrengung sein.

Welche konkreten Hilfemöglichkeiten gibt es für Betroffene?

Wenn von Online-Hass Betroffene zur Polizei kommen, um Straftaten anzuzeigen, ist das eine Form der Bewältigung des Erlebten und ihr Recht als diejenigen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Die Verfolgung dieser Straftaten ist wichtig, allerdings oft langwierig, da die Verfahren um Auskunftsersuche immer noch sehr umständlich und zeitintensiv sind. Für die Opfer digitaler Gewalt ist es allerdings zentral, dass die diskreditierenden Inhalte schnellstmöglich aus dem Internet verschwinden. Die schlechte Nachricht ist: Dafür gibt es bis heute keine Anlaufstellen. Es gibt sie weder von staatlicher Seite, die dies unter Verbraucherschutz-Aspekten angehen könnte, noch werden Anlaufstellen von den Betreibern Sozialer Netzwerke selbst angeboten, die zwar Kommunikationsnetzwerke sind, aber ihren Nutzerinnen und Nutzern bis dato keine direkten Kontaktmöglichkeiten anbieten – obwohl diese auf den Plattformen auf vielfältige Weise in Bedrängnis geraten können. Dies ist umso absurder, da jeder Online-Shop in der Lage ist, eine 24-Stunden-Chat-Betreuung für Nutzende anzubieten. In Sozialen Netzwerken gibt es lediglich die Melde-Funktion, die aber keine Erläuterungen zulässt und daher oft ins Leere läuft, wenn etwa Falschinformationen in vermeintlich freundlichem Ton vorgetragen werden.

In der Zivilgesellschaft gibt es Beratungsstellen etwa für Opfer rechtsextremer oder homo- und transfeindlicher Gewalt, Antidiskriminierungsbüros und Gleichstellungsbeauftragte – und wenn die Geschädigten Glück im Unglück haben, treffen sie auf einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, die sich schon einmal mit digitaler Gewalt auseinandergesetzt hat und eine Idee entwickeln kann, was helfen könnte. Bei den meisten ist dies allerdings nicht der Fall, da sie schon mit der Beratung von Gewaltvorfällen in der Offline-Welt komplett ausgelastet sind. Konzepte für eine solche Beratungsstelle für Opfer digitaler Gewalt gibt es einige – auch von der Amadeu Antonio Stiftung – eine Förderung allerdings bisher nicht. Und so geschieht wichtige Vermittlungsarbeit, die Opfern digitaler Gewalt konkret hilft, bisher maximal nebenbei und nur für diejenigen, die das Glück haben, auf die passenden Ansprechpersonen zu treffen.

Eine Beratungsstelle für Opfer digitaler Gewalt müsste im Kontakt stehen mit allen in Deutschland relevanten Plattformen, mit Bundes- und Landes-Polizeibehörden und spezialisierten Staatsanwaltschaften, mit Hilfsstrukturen (Offline-Opferberatungsstellen, Weißer Ring, Antidiskriminierungsstellen u. ä.), juristischen und psychologischen Beratungsstrukturen sowie mit politischen Entscheiderinnen und Entscheidern. Sie könnte Beratung und Hilfe anbieten beim Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten, Beweissicherung, Meldung an Soziale Netzwerke und/oder Beschwerdestellen, Anzeige bei der Polizei, Möglichkeiten von Recherche, Informationsbeschaffung, gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Sozialen Netzwerken, Informationsvermittlung für Entscheidungsprozesse, Schlichtung, Hilfe bei der Verifizierung von Accounts, Vermittlung von Online-Unterstützungsangeboten (z. B. #ichbinhier oder das No Hate Speech Movement), Vermittlung zu spezialisierten Angeboten (juristisch, IT-Sicherheit, Psychologie, wenn nötig, sinnvolle lokale Opferberatungsstellen für Betreuung vor Ort, Vermittlung psychosozialer Betreuung und Beratung). Sie könnte Mitarbeitende bestehender lokaler Opferhilfestrukturen (z. B. Opferberatungsstellen für Opfer rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer, antiziganistischer, lgbtiq*-feindlicher, sexistischer Gewalt, Antidiskriminierungsstellen, Frauenbeauftragte usw.) zum Umgang mit digitaler Gewalt fortbilden und der IT-Fachberatung Datensicherheit und digitale Selbstverteidigung vermitteln. Leider gibt es sie nicht.

Erste Hilfe – was tun?

Was konkret können Sie also Menschen raten, die als Opfer digitaler Gewalt zur Polizei kommen? Ein paar grundlegende Tipps können die Situation besser erträglich machen. Dazu gehören

  • Privatsphäre-Check der Profileinstellungen – spätestens jetzt sollten alle sensiblen Informationen, Fotos und Videos zumindest temporär auf privat gestellt werden! Denken Sie auch an Arbeits-Websites, die Fotos ihrer Angestellten zeigen, oder Adressveröffentlichung (z. B. im Impressum eigener Websites, wenn Sie im Verein ein Amt haben).
  • Online-Hass offline ansprechen – der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunden sowie der Familie hilft bei der Verarbeitung. Schimpfen Sie, machen Sie die Angreifenden im Gespräch lächerlich, lachen sie gemeinsam, bestärken Sie sich. Sie müssen da nicht allein durch.
  • Wenn möglich, Abstand nehmen und Ballast abgeben. Den Hass auf den eigenen Social Media Kanälen muss nicht die oder der Betroffene permanent selbst durchlesen und strafrechtlich Relevantes dokumentieren – das können auch eine oder mehrere Vertrauenspersonen übernehmen, bis das Schlimmste vorbei ist.
  • Solidarität hilft, einen digitalen Hass-Angriff zu überstehen. Vielleicht haben Sie online aktive Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen sowie Branchen-Vertreterinnen und -Vertreter, die sich online für Sie und ihre Arbeit oder ihr Engagement aussprechen können?
  • Wie ein Screenshot aussehen muss, damit Strafverfolgung möglich ist – mit URL, Quelle, Absenderin bzw. Absender mit (Online-)Namen, das Posting selbst, aber auch der Kontext – ist optimalerweise auf Ihrer Polizei-Website erklärt.
  • Wenn möglich, blockieren Sie Angreiferinnen und Angreifer – das ist kein Eingriff in die Meinungsfreiheit, sondern eine legitime Schutzmaßnahme. Ihre seelische und praktische Sicherheit ist wichtiger.
  • Melden Sie Beiträge oder belästigende Nutzerinnen und Nutzer beim Sozialen Netzwerk. Wenn dort nichts passiert, gibt es unabhängige Meldestellen, die manchmal mehr bewirken können, etwa www.internetbeschwerdestelle.de, www.hassmelden.de, www.hateaid.org, www.jugendschutz.net.
  • Verleumdungen mit eigener Darstellung beantworten: Sie haben eine Website, ein Facebook-Profil, einen Twitter-Kanal? Nutzen Sie Ihre Kommunikationswege, Ihre Sicht der Dinge darzulegen – möglichst sachlich und nachvollziehbar. Sie können auf den Text verweisen und beim Googeln wird nicht nur die Verleumdung gefunden.
  • Beobachten Sie sich selbst: Kommen Sie mit dem Angriff zurecht? Lassen Sie sich selbst zu Beleidigungen hinreißen? Ziehen Sie sich auch im Offline-Leben zurück, meiden Sie Kontakt mit anderen Menschen? Das sind Warnsignale, dass Sie die Situation verlassen und vielleicht auch professionelle psychologische Hilfe suchen sollten.11)

Grundlegend gilt beim Thema Selbstschutz: Erkennen Sie an, dass der Umgang mit Abwertung und Hass für Menschen unterschiedlich belastend ist, und nehmen Sie es immer ernst, wenn jemand berichtet, dass eine Situation für ihn oder sie belastend ist. Überprüfen Sie regelmäßig, welche Informationen von Ihnen online verfügbar sind, wenn Sie z. B. Ihren Namen googeln, und ob sie damit zufrieden sind (sonst um Löschungen bitten). Nicht zuletzt sollten Betroffene digitaler Gewalt – aber auch die polizeilichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Social Media Kanäle betreuen und professionell mit Hate Speech zu tun haben – auf Selbstschutz-Maßnahmen in der Offline-Welt zurückgreifen: Achten Sie darauf, welche Themen sie emotional angreifen und mit welchen Sie gut umgehen können. Suchen Sie sich Hilfe bei den Themen, die Sie belasten. Verbringen Sie genügend gute Zeit offline mit Freundinnen und Freunden, der Familie und/oder einem erfüllenden Hobby oder Engagement, um einen Ausgleich zum Online-Hass zu haben.

Mit diesen Hinweisen können Sie Betroffenen helfen, selbst wenn sich die Diskreditierungen nicht als strafrechtlich relevant erweisen. Legen Sie sich zudem eine Liste lokaler Beratungsstrukturen gegen Rechtsextremismus12) und/oder zu psychologischen Beratungsstellen an – diese können Betroffenen helfen, mit dem Verunsicherungsgefühl umzugehen, das Online-Bedrohung mit sich bringt.

Struktur und Informationen zum Kapitel / Modul

Fussnoten

Literatur

Quellen