Bundeskriminalamt (BKA)

Barrierefreiheit

Hier bekommen Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundeskriminalamt ist bemüht, diesen Webauftritt – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät – im Einklang mit § 12b BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites

  • www.handbuch-extremismusprävention.de
  • www.handbuch-extremismuspraevention.de
  • www.extremismuspraeventionsatlas.de
  • www.extremismuspräventionsatlas.de

des Bundeskriminalamtes.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.08.2021 erstellt und zuletzt am 18.08.2021 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Diese Website ist am 18.08.2021 online gegangen und wird sukzessive optimiert. Vorraussichtlich im ersten Quartal 2023 wird ein BITV-Test durch die Firma Materna Information & Communications SE durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.

Nicht barrierefreie Inhalte

Sollten Sie Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Zum Kontaktformular

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Bundeskriminalamt
Referat IZ 32
65173 Wiesbaden

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sein, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per: